Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 April 15

Urfehde eines wegen Frevels gegen das Stifts Großburschla Gefangenen

Regest-Nr. 15108

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2627 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 281⟩.
Stückbeschreibung: Papier, sehr lückenhaft (der linke horizontale Streifen fehlt), aufgezogen (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ist über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 27.
Regest
..., der wegen etlicher Verhandlungen in Eschwege im Gefängnis war und freigelassen wurde, schwört dem Landgrafen Wilhelm dem ... von Hessen, dessen Land und Leuten und dem Dekan und Kapitel des Stifts in Großburschla Urfehde. Er setzt Bürgen, die sich verpflichten, ihn wieder ins Gefängnis zurückzubringen, wenn er vertragsbrüchig werden sollte.
Siegel des Hans Noitern, Schultheiß in Eschwege.

Wortlaut der Datierung

1491 frittags nach Quasimodogeniti (lt. Findbuch).

Kommentar

Am gleichen Tag schwört Hans Bischoff wegen gleicher Vergehen Urfehde - hier ein Mittäter oder zwei Ausfertigungen der gleichen Urfehde? Muß am Original geprüft werden.

Nachweise

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Siegler

Noitern, Hans

Weitere Personen

Bischoff, Hans

Weitere Orte

Großburschla (Gem. Treffurt/Wartburgkreis/Thüringen), Stift · Eschwege, Gefängnis · Eschwege, Schultheiße

Sachbegriffe

Stifte · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Kapitel · Dekane · Schultheiße

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15108 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15108> (Stand: 20.05.2024)