Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1545 Dezember 13

Martin Tann schwört Urfehde

Regest-Nr. 15255

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4299 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 643⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Martin Tann von Hörbach, der entgegen des Landgrafen Gebot sich in die Dienste des Königs von England begeben hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will im Fall des Eidbruches als treulos und meineidig gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall wieder zurück ins Gefängnis bringen oder 30 fl. zahlen sollen. Auch soll er noch 2 Taler Buße entrichten.
Siegel des Kasseler Rates Hans Seitz.

Wortlaut der Datierung

1545 am tage Lucie (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Tann, Martin

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Seitz, Hans

Weitere Orte

Hörbach (Gem. Herborn) · Kassel, Räte

Sachbegriffe

Räte · Dienste, fremde · Gebote, landgräfliche · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Währungen, Taler

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15255 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15255> (Stand: 01.05.2024)