Regesten der Landgrafen von Hessen
1545 Dezember 13
Martin Tann schwört Urfehde
Regest-Nr. 15255
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4299 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 643〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Martin Tann von Hörbach, der entgegen des Landgrafen Gebot sich in die Dienste des Königs von England begeben hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will im Fall des Eidbruches als treulos und meineidig gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall wieder zurück ins Gefängnis bringen oder 30 fl. zahlen sollen. Auch soll er noch 2 Taler Buße entrichten.
Siegel des Kasseler Rates Hans Seitz. -
Wortlaut der Datierung
1545 am tage Lucie (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Räte · Dienste, fremde · Gebote, landgräfliche · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Währungen, Taler
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15255 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15255> (Stand: 01.05.2024)