Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 Mai 22
Johann von Storndorf erhält Schloss Storndorf
Regest-Nr. 7700
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers. Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Storndorf, 1 Storndorf, mit angehäng tem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 45v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 30, Nr. 116. - Regest
- Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Storndorf mit Schloß Storndorf samt Zubehör, wie seine +Eltern und er es zu Lehen trugen, als Mannlehen. Falls er keine männlichen Erben hinterläßt, sind die Töchter erbberechtigt. Das Öffnungsrecht des Landgrafen bleibt vorbehalten.
Heiligen pfinxstag. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Burgen · Schlösser · Lehen, erbliche · Mannlehen · Erben, männliche · Lehenserben, männliche · Lehen, weibliche · Töchter · Erbrechte, weibliche · Öffnungsrechte · Öffnungsverträge
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7700 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7700> (Stand: 20.05.2024)