Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Mai 27
Wilhelm II. nimmt die St. Peterskirche in Fritzlar in seinen Schutz
Regest-Nr. 3272
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 25/, Bl. 84-85v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 413 Nr. 1068. - Regest
- Landgraf Wilhelm [II.] d.M. bekundet, daß er Dekan und Kapitel der St. Peterskirche zu Fritzlar und alle ihre Gliedmaßen auf Zeit seines Lebens in seinen fürstlichen Verspruch, Schutz und Schirm genommen hat, so daß ihnen an Leib, Gut und Habe in seinem Fürstentum keine Gewalt oder Kränkung widerfährt, insbesondere hinsichtlich ihrer Zehnten und Renten. Dafür entrichten sie dem Landgrafen jährlich 40 fl., die sie dem Schultheißen zu Gudensberg zahlen sollen.
Siegel des Ausstellers.
Donnerstags noch Exaudi 1490. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Dekane · Kapitel · Kirchenangehörige · Schutz und Schirm · Güter · Schutzgelder · Schultheiße · Zehnte · Renten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3272 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3272> (Stand: 20.05.2024)