Regesten der Landgrafen von Hessen
1497 November 18
Engelhard von Buchenau soll 200 fl. Anlegen
Regest-Nr. 6334
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 92, Bl. 70. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 707 Nr. 1876. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß sein Amtmann zu Hauneck, Engelhard von Buchenau, kraft seiner Amtsverschreibung über Hauneck dem Landgrafen 200 fl. anzulegen verpflichtet ist und zwar so, daß er die Gülte davon lebenslänglich nutzt, nach seinem Tode die 200 fl. aber an den Landgrafen fallen sollen. Da das Gericht zum Schildschlag, das Engelhard dem Landgrafen verkauft hat, von Propst und Konvent von St. Johannisberg bei Hersfeld verpfändet und ihnen zur Lösung vorbehalten ist, ist der Landgraf mit Engelhard dahin übereingekommen, daß er die genannten 200 fl. zur Lösung des Gerichts Schildschlag anlegt, während der Landgraf das übrige Pfandgeld dargelegt hat. Solange Engelhard zu Hauneck wohnt, soll er dasselbe Gericht mit allen Nutzungen innehaben, allein ausgenommen Wildbann und Wälder. Wenn ihm vom Landgrafen für die 200 fl. eine Gülte aus der Alsfelder Rente angewiesen wird, muß er vom Gericht Schildschlag abstehen. Wird ihm der Landgraf nicht mehr als 10 fl. Leibrente anweisen, soll das Gericht (erst) nach seinem Tode dem Landgrafen wieder heimfallen.
Siegel des Ausstellers.
Uf mondag nach Lamperti a. d. etc. 97. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Buchenau, Engelhard [II.] von
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Weitere Orte
Hauneck, Amtmann · Schildschlag, Gerichte · Hersfeld, St. Johannisberg · Alsfeld, Renten
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Sachbegriffe
Amtmänner · Amtsverschreibungen · Pfandschaften · Gülten · Gerichte · Verkäufe · Pröpste · Konvente · Pfänder, Auslösen von · Wildbänne · Wälder · Gülten · Renten · Leibrenten · Lehen, Heimfall von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6334 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6334> (Stand: 11.05.2024)