Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 April 18
Wilhelm III. bestätigt die von Berlepsch als Erbkämmerer
Regest-Nr. 7705
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen von Berlepsch, 1 Erbkämmereramt . Mit drei angehängten, teils beschädigten Siegeln. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 28v-29r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 14 f., Nr. 54. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er seine Räte, die Vettern und Brüder Ritter Kaspar, Philipp und Sittich von Berlepsch, zu Erbkämmerern angenommen hat, wie sie dies Amt vom +Landgrafen Heinrich III. innehatten. Im Falle des Beilagers eines Landgrafen oder einer Landgräfin von Hessen, auch Tochter oder Schwester, sollen sie für das Brautbett 20 Gulden an Eintrag erhalten, aber beim Bett aufwarten. Außerdem erhalten sie 10 Pfund Geld alter Währung zu Burkhards im Gericht Nidda als Mannlehen, wie sie die vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen
Montag nach dem sontage Misericordia Domini. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Berlepsch, Kaspar von · Berlepsch, Philipp von · Berlepsch, Sittich d.Ä. von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Räte · Vettern · Brüder · Verwandte · Ritter · Erbkämmerer · Hochzeiten, Brauch bei · Hochzeiten, Beilager des Brautpaares · Töchter · Schwestern · Erbkämmerer, Dienst von · Währungen, alte · Gerichte · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7705 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7705> (Stand: 20.05.2024)