Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1545 Dezember 9

Hans Kramer schwört Urfehde und wird des Landes verwiesen

Regest-Nr. 15229

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4338 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 616⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Hans Kramer von Wermelskirchen, der den Lorenz Staller und Leonhard von Weißenburg zu Unrecht bezichtet hatte, ein Säckchen Gold gestohlen zu haben, und deshalb im Gefängnis war und daraus entlassen wurde, schwört Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und das Land Hessen für immer zu verlassen. Sollte er seinen Eid nicht halten, soll er als meineidig und ehrlos gelten.
Siegel des Kasseler Rates Heinrich Seitz.

Wortlaut der Datierung

1545 am Mitwochen nach Nicolai (lt. Findbuch).

Weitere Informationen

Lorenz Staller und Leonhard schwören am gleichen Tag Urfehde und werden ebenfalls des Landes verwiesen, siehe ID 15224.

Kommentar

Die Lokalisierung des Ortes Weißenburg ist nicht eindeutig, muß am Original geprüft werden.

Nachweise

Aussteller

Kramer, Hans

Siegler

Seitz, Heinrich

Weitere Personen

Staller, Lorenz · Leonhard

Weitere Orte

Kassel, Räte · Wermelskirchen (Rheinisch-Bergischer-Kreis/Nordrhein-Westfalen) · Weißenburg (Gem. Weißenburg-Gunzenhausen/Bayern)

Sachbegriffe

Räte · Diebe · Gold · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Landesverweise

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15229 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15229> (Stand: 01.05.2024)