Regesten der Landgrafen von Hessen
1545 Dezember 9
Hans Kramer schwört Urfehde und wird des Landes verwiesen
Regest-Nr. 15229
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4338 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 616〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Hans Kramer von Wermelskirchen, der den Lorenz Staller und Leonhard von Weißenburg zu Unrecht bezichtet hatte, ein Säckchen Gold gestohlen zu haben, und deshalb im Gefängnis war und daraus entlassen wurde, schwört Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und das Land Hessen für immer zu verlassen. Sollte er seinen Eid nicht halten, soll er als meineidig und ehrlos gelten.
Siegel des Kasseler Rates Heinrich Seitz. -
Wortlaut der Datierung
1545 am Mitwochen nach Nicolai (lt. Findbuch).
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Weitere Informationen
Lorenz Staller und Leonhard schwören am gleichen Tag Urfehde und werden ebenfalls des Landes verwiesen, siehe ID 15224.
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Kommentar
Die Lokalisierung des Ortes Weißenburg ist nicht eindeutig, muß am Original geprüft werden.
- Nachweise
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Aussteller
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Kassel, Räte · Wermelskirchen (Rheinisch-Bergischer-Kreis/Nordrhein-Westfalen) · Weißenburg (Gem. Weißenburg-Gunzenhausen/Bayern)
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Sachbegriffe
Räte · Diebe · Gold · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Landesverweise
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15229 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15229> (Stand: 01.05.2024)