Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Januar 27
Die Brüder von Hatzfeld erhalten Hatzfeld als Lehen
Regest-Nr. 7693
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Adels- u.Bürgerfamilien, von Hatzfeld. Mit angehängtem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Hatzfeld, 6 Hatzfeld . Mit 2 angehängten Siegeln, das des Kraft von Hatzfeld beschädigt.Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 27v-28r . Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 14, Nr. 51. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Ritter Johann und Kraft von Hatzfeld mit ihrem Teil an Haus und Stadt Hatzfeld, wie ihr +Vater Gottfried (Godert) von Hatzfeld ihn von ihm zu Lehen trug. Haus und Stadt Hatzfeld sollen dem Landgrafen und seinen Amtleuten offenstehen. Wenn es zu Krieg oder Fehden mit dem Stift Mainz kommt, sollen sie neutral bleiben, wenn sie sich nicht an der Seite des Landgrafen beteiligen wollen.
Mitwochen nach conversionis sancti Paul. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hatzfeld, Johann [V.] von · Hatzfeld, Kraft [VIII.] von · Hatzfeld, Gottfried [VII.] von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Brüder · Ritter · Häuser, feste · Städte · Lehen, erbliche · Verwandte · Söhne · Väter · Amtleute · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte · Pfandschaften · Lehensherren, Wechsel von · Fehden · Kriege · Auseinandersetzungen, mit Mainz
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7693 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7693> (Stand: 10.05.2024)