Regesten der Landgrafen von Hessen
1546 Juni 26
Urfehde und Landesverweis des Kurt Kauley
Regest-Nr. 16387
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4898 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 717〉. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Das Siegel unter Papier aufgedrückt. Rückvermerke: Curt Kauley von Lantorff belangent Im Jahre 46 Sonabints nach Trinitatis. - Regest
- Kurt Kauley von Londorf, der vor dem landgräflichen Gericht stand, weil er seine Stieftochter geschwängert hatte, wird des Landes Hessen und aller anhängenden Grafschaften verwiesen. Er beeidet gegenüber Bernhard Junker, Schultheiß in Kassel, dieses Urteil einhalten zu wollen, und schwört Urfehde. Als Bürgen stellt er seine Brüder Heinz und Hans Kauley und Andreas Lingenborn. Im Falle eines Urfehdebruchs sollen diese ihn wieder dem Gefängnis überstellen und 300 fl. Strafe zahlen.
Siegler: Hans Vin, Rat in Kassel -
Wortlaut der Datierung
sonabents nach Trinitatis 1546.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schultheißen · Urfehden · Bürgen · Brüder · Gefangene, Freilassen von · Strafen, Landesverweis · Räte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16387 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16387> (Stand: 03.05.2024)