Regesten der Landgrafen von Hessen
1439 Oktober 4
Vermittlung eines Vertrags zwischen dem Mainzer Erzbischof und Waldeck
Regest-Nr. 8278
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 23, fol. 336. - Regest
- Landgraf Ludwig I. von Hessen schließt einen Vertrag zwischen Mainz und Waldeck:
1. Beide Teile sollen auf ihre Forderungen gegeneinander verzichten. Die 19.000 fl., für die Mainz die Burgen und Städte Oberwildungen, Wethen (Vethen) und Rhoden verpfändet sind, soll Mainz fortan auf Rhoden allein haben und Oberwildungen, das ihm offen bleiben soll, Waldeck wieder übergeben. Die Öffnung soll bestehen, bis Rhoden von den von Waldeck wieder ausgelöst ist. Mainz darf Rhoden andern nicht höher als für 3000 fl. verpfänden.
2. Die Fehde zwischen beiden Teilen soll beigelegt sein.
3. Was Mainz und die von Wolmerckusen in Wildungen an Geschütz und Hausrat gelassen haben, soll ihnen folgen.
Siegler: Landgraf Ludwig I.; Erzbischof Dietrich von Mainz, Heinrich und Walrabe, Grafen von Waldeck.
Datum ... Dominica die proxima post Michaelis. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Mainz, Erzbischöfe, Dietrich Schenk von Erbach · Waldeck, Grafen · Waldeck, Grafen, Heinrich VII. · Waldeck, Grafen, Walrad I. · Wolmeringhausen
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Weitere Orte
Wildungen, Burg · Oberwildungen, Burg · Oberwildungen, Stadt, Wildungen, Stadt · Wethen · Rhoden
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Sachbegriffe
Verträge · Burgen · Städte · Verpfändungen · Öffnungsrechte · Fehden · Geschütze · Hausrat
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Nachlass Uhlhorn im Hessischen Landesamt
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8278 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8278> (Stand: 19.05.2024)