Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1545 Dezember 9

Lorenz Staller und Leonhard schwören Urfehde

Regest-Nr. 15224

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4333 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 611⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Lorenz Staller und Leonhard, beide von Weißenburg, die von Hans Kramer aus Wermelskirchen bei Köln angeklagt waren, ihm einen Beutel mit Gold gestohlen zu haben, wurden ins landgräfliche Gefängnis gebracht und daraus, nachdem Hans Kramer sie entlastet hatte, wieder entlassen. Sie versprechen, sich nicht zu rächen und Hessen für immer zu verlassen. Sollten sie die Urfehde brechen, sollen sie als meineidig und treulos gelten und vor Gericht gezogen werden.
Siegel des Rates Hans Seitz.

Wortlaut der Datierung

1545 mittwochen nach Nicolai (lt. Findbuch).

Kommentar

Die Lokalisierung des Ortes Weißenburg ist nicht eindeutig, muß am Original geprüft werden.

Nachweise

Aussteller

Staller, Lorenz · Leonhard

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Seitz, Hans

Weitere Personen

Kramer, Hans

Weitere Orte

Weißenburg (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen/Bayern) · Wermelskirchen (Rheinisch-Bergischer-Kreis/Nordrhein-Westfalen) · Köln (Nordrhein-Westfalen)

Sachbegriffe

Diebe · Gefangene, Freilassen von · Landesverweise · Strafen, Landesverweis · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15224 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15224> (Stand: 03.05.2024)