Regesten der Landgrafen von Hessen
(1491)
Johann Stein erhält die Fischerei in der Lahn bei Ronhausen
Regest-Nr. 6518
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 80, Bl. 51v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 839 Nr. 2177. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. verleiht seinem Rat Herrn Johann Stein wegen der ihm und schon +Landgraf Heinrich [III.] geleisteten Dienste die Fischerei in der Lahn beim Dorfe Ronhausen (Roen-) gegen einen Betrag von 26 fl. und bestätigt die Übertragung der angrenzenden Fischerei in der Lahn bis zum Wehr der landgräflichen Steinmühle, die ihm Erzbischof Hermann von Köln als Vormund des Landgrafen mit Wissen seiner Räte auf Lebenszeit verschrieben hat. Er soll beide Fischwasser lebenslänglich unbelastet innehaben und zu seinem Besten nutzen. Nach seinem Tode fallen sie an den Landgrafen zurück.
Datiert nach der Stellung der Urkunde im Kopiar. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Stein, Johannes · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen
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Weitere Orte
Ronhausen, Fischerei in der Lahn · Köln, Erzbischöfe · Ronhausen, landgräfliche Steinmühle
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Sachbegriffe
Flurnamen · Fischereien · Räte · Lehen · Diener, Lohn für · Wehre · Mühlen · Erzbischöfe · Vormundschaften · Verschreibungen · Fischwasser
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6518 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6518> (Stand: 04.05.2024)