Regesten der Landgrafen von Hessen
1462 November 11
Henne und Godebrecht von Müllenarck treten in den Dienst Graf Philipps von Katzenelnbogen
Regest-Nr. 15641
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2312 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 481〉. Siegel: Das Siegel unten unter Papier aufgedrückt. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1461 Nr. 5202.8. - Regest
- Henne und Godebrecht von Müllenarck bekunden, daß sie Graf Philipp von Katzenelnbogen für ein Jahr zum Diener angenommen hat und sie sich verpflichtet haben, dem Grafen in dieser Zeit mit vier Pferden und guten Knechten, die mit Harnischen, Wehren (geweren), Armbrüsten und Gleven wohlausgerüstet sind, zu dienen. Für jedes Pferd erhalten sie jährlich 12 ½ fl. Sold. Die Hälfte seines Soldes ist ihnen jetzt zu Beginn des Dienstjahres ausbezahlt worden, die andere Hälfte ist ihnen zu dessen Abschluß am Martinitag des nächsten Jahres fällig. Der Graf wird ihnen und ihren Knechten und Pferden ferner Kost, Futter und Hufbeschlag geben und ihnen den gewöhnlichen reisigen Schaden ersetzen, der redlich veranschlagt werden soll. Veruneinigen sie sich deswegen mit dem Grafen, soll dieser einen von denen, die jetzt in seinem Dienste stehen, und Henne und Godebrecht einen der gräflichen Hauptleute oder Räte als Schiedsleute wählen, damit diese darüber verbindlich entscheiden.
Siegel Godebrechts, das Henne mitgebraucht. -
Wortlaut der Datierung
Uff sant Martins tag des heiligen bischoffs 1462.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Sachbegriffe
Pferde, gerüstete · Diener, Aufnahme als · Knechte · Harnische · Dienstgelder · Hauptleute · Schiedsleute · Armbrüste · Gleven · Schadensersatzforderungen · Räte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15641 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15641> (Stand: 11.05.2024)