Regesten der Landgrafen von Hessen
1325 Juni 5
Abrechnung mit dem Wirt zu Wetzlar
Regest-Nr. 821
- Überlieferung
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Abschriften: Abschrift (15. Jahrhundert): Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts, Nr. 70, Bl. 19. Regesten: Haupt, Regesten zur Geschichte Gießens, S. 141; Urkundenbuch der Stadt Wetzlar 1, Nr. 1055; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 270/271 Nr. 736; Westfälisches Urkundenbuch 10 2. verb. Aufl., S. 347, Nr. 971. - Regest
- Landgraf Otto und seine Frau Alheid rechnen mit Konrad Langen, ihrem Wirt zu Wetzlar, ab und weisen ihm für ihre Schulden, die 500 Mark rheinischer Währung betragen, ihre Korngülte und ihren Heuertrag zu Gießen bis zum Abtrag der Schuld an. Dazu verleiht ihm der Landgraf eine Fischerei zu Gießen und 50 Fastnachtshühner, so lange als Konrad Langen die Korngülte einzunehmen hat.
Siegler: Landgraf Otto. -
Wortlaut der Datierung
1325 an sand Bonifacien dage.
- Nachweise
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Aussteller
Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hessen, Landgrafen, Adelheid, Frau Ottos I., geb. Gräfin von Ravensberg
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Rechnungen · Wirte · Schulden · Währungen, rheinische · Korngülten · Heu · Heuerträge · Fischereien · Fastnachtshühner · Ehefrauen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 821 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/821> (Stand: 09.05.2024)