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Gerichtsstätten in Hessen

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Nieder-Beerbach, Haingerichtsstätte

Nieder-Beerbach, Gemeinde Mühltal, Landkreis Darmstadt-Dieburg | Historisches Ortslexikon
Lage und Zustand

Die Linde wurde 2011 gefällt.
Kirchweg
nicht erhalten
Lagetyp
bei Kirche
Platzform
eckig
Merkmale
ummauert · erhöht
Baumart
Linde
Historischer Zustand
Das Hain- oder Rugegericht wurde nach der von den Gevettern Ludwig und Philipps Henrich zu Frankenstein im Jahr 1581 erneuerten Gerichtsordnung und zwar den Donnerstag vor Georgen und Donnerstag vor Martini „durch den Bürgermeister oder Heimburger, welcher jederzeit seyn wird, alter Gewohnheit nach den Abend zuvor bey Sonnenschein berufen und des Morgens mit den gewöhnlichen Gerichtsglocken dreimal eingeläutet und auf dem Rathhaus unter der Linde mitten im Dorffe“ gehalten. Diese Linde stehet noch jetzt, und hat somit wohl ein etwa 300jähriges Alter. Unter diesem Baume befand sich früher auch das Ortsgefängniß, die Betzenkammer genannt, ein gräuliches Loch von nur wenigen Schuhen Länge, Höhe und Breite, in dessen Thüre sich nur ein etwa faustgroßes Luftloch befand. Zur Ehre der Menschheit wurde dasselbe jedoch geschlossen, da um das Jahr 1819 die Linde, bereits zum Fällen bestimmt, nicht nur durch die Bemühungen meines seel. Vaters, eines gebornen Niederbeerbacher’s, dem Orte erhalten, sondern auch mit einer Mauerumfassung umgeben worden war. (Scriba, S.53-56)
Zuständigkeit
Dorfgericht für Nieder-Beerbach
Bemerkungen
Für Unterstützung danke ich der Gemeinde Mühltal.
Literatur
Empfohlene Zitierweise
„Nieder-Beerbach, Haingerichtsstätte“, in: Gerichtsstätten in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gst/id/551> (Stand: 18.12.2015)
Abbildungen
Bearbeiter
W. A. Eckhardt 2014