Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

↑ Albert Schorn, Kriegs-Chronik der Stadt Camberg, 1914-1921

Abschnitt 8: Schweineschlachtungen, Erhebung von Vorräten und Ernten

[16] Ende März mußten plötzlich laut Verfügung des Landratsamtes alle Schweine von 120 bis 180 Pfd. Lebendgewicht geschlachtet werden, andernfalls sie nach dem 4. April beschlagnahmt wurden.

An den drei letzten Sonntagen im April und den beiden ersten im Mai war durch Verordnung des Regierungspräsidenten im ganzen Bezirk die Feldarbeit zwecks Bestellung der Frühsaat gestattet. Nur während der Zeit des Hauptgottesdienstes mußte die Arbeit ruhen. Am 15. Mai fand durch zwei Magistratsmitglieder eine Erhebung der Vorräte an Kartoffeln statt. Wer mehr als 1 Zentner in Gewahrsam hatte, war verpflichtet, dies anzuzeigen. Am 21. Juli wurde der Ausschank von Schnaps und Likör an Sonn- und Feiertagen sowie an den vorhergehenden Tagen von mittags 3 Ahr ab und an den folgenden Tagen bis morgens 10 Uhr verboten. Am 1. August wurde sämtlicher Weizen, Roggen, Hafer, Gerste und alle Oelfrüchte der diesjährigen Ernte beschlagnahmt. Ende August konnte infolge des guten Ausfalls der Ernte die tägliche Verzehrmenge um 25 g pro Kopf erhöht werden. Vom 1. November ab durften Dienstags und Freitags keine Fleischwaren oder Fleischspeisen mehr gewerbsmäßig an Verbraucher verabreicht werden.


Personen: Schorn, Albert
Orte: Camberg
Empfohlene Zitierweise: „Albert Schorn, Kriegs-Chronik der Stadt Camberg, 1914-1921, Abschnitt 8: Schweineschlachtungen, Erhebung von Vorräten und Ernten“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/qhg/id/34-8> (aufgerufen am 02.05.2024)