Regesta of the Landgraves of Hesse
1502 Januar 15
Wilhelm II. nimmt die Männer aus Niederhaune in seinen Schutz
Regest-Nr. 4967
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 97, Bl. 93v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 581 Nr. 1499. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. nimmt die Männer von Niederhaune, die diesseits des Wassers wohnen, in seinen Schutz (verspruch), wie das bereits seine +Mutter getan hatte. Sie alle und jeder einzelne können den Schutz jederzeit aufgeben, wenn sie keine rückständigen Verspruchsgelder mehr zu zahlen haben, die sie in Rotenburg entrichten müssen. Solange sie in seinem Schutze sind, werden er und seine Amtleute sie wie alle Untertanen nach Kräften schirmen und verteidigen. Das Verspruchsgeld soll auf den Männern persönlich stehen und nicht auf dem Dorfe und den dortigen Gütern, die freies Eigen von St. Johann sind.
Siegel des Ausstellers.
Marburg sonobints nach dem achzehenden a. etc. secundo. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Ludwigs II., geb. Gräfin von Württemberg
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Other Places
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Keywords
Männer · Schutz und Schirm · Mütter · Schutzgelder · Verspruchsgelder · Amtmänner · Untertanen · Dörfer · Verspruchsgelder, personenbezogene · Güter · Eigengüter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4967 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4967> (Stand: 24.03.2025)