Regesta of the Landgraves of Hessen
1493 April 10
Wilhelm III. verbietet nächtliche Ruhestörungen in Marburg
Regest-Nr. 6584
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nrr. 142, 143, Bl. 95v-96v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 862 Nr. 2241. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. verbietet seinen Dienern und seinem Hausgesinde, es seien Ritter, Junker, Priester, Schreiber, Köche, Kellner, Trompeter, Knechte oder Knaben, sich vollzusaufen. Keiner soll den anderen oder einen Bürger oder Untersassen mit unziemlichen und unzüchtigen Worten und Werken angehen (ubergeben), keiner seinen Bürgern, Einwohnern und Untersassen in und außerhalb der Stadt Marburg in ihren Gärten, Äckern und Wiesen oder an ihrer Frucht Schaden zufügen. Wer dieses Verbot übertritt, soll gefangen genommen und in einen Korb über dem Kumpf auf dem Kornmarkt gesetzt werden, wo er sich dann selbst abschneiden soll. Darauf wird der Landgraf ihn entlassen. Keiner von seinen Dienern oder seinem Hausgesinde darf des nachts auf den Marburger Gassen mit Rufen, Schlagen, Tore aufstoßen oder Fenster einschlagen Unfug treiben. Wer es doch tut, wird entsprechend bestraft werden. Das gleiche Verbot erläßt der Landgraf gegenüber den Bürgern und Einwohnern und Gästen der Stadt Marburg mitsamt ihren Kindern und ihrem Gesinde hinsichtlich ihres Verhaltens untereinander bei der gleichen Strafe. Danach soll der Übeltäter vier Wochen lang aus der Stadt ausgewiesen werden.
Am mitwochen in den oisterlichen fiertagen a. etc. 93. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Diener · Hausgesinde · Ritter · Junker · Priester · Schreiber · Köche · Kellner · Trompeter · Knechte · Knaben · Gesinde, Zusammensetzung des · Alkohol, Verbot von · Bürger · Untersassen · Beleidigungen · Gärten · Äcker · Wiesen · Strafen, Prangerstehen · Kumpf · Kornmärkte · Flurnamen · Ruhestörungen, nächtliche · Gäste · Kinder · Strafen, Stadtverweis
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6584 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6584> (Stand: 10.11.2024)