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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Mai 1

Groppe von Fleckenbühl erhält Dienergeld

Regest-Nr. 5390

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/10 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Dreizackige Krone mit aufgestecktem Kreuz an langem Stiel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 149 Nr. 2357.
Regest
Groppe von Fleckenbühl gen. von Bürgeln, Haushofmeister zu Marburg, quittiert dem Kammerschreiber Johann Fleck über die 50 fl. Dienergeld, die ihm zum heutigen Mai 1 von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren fällig sind.
Siegel des Ausstellers.
Uff mitwochen der vorgenanten sant Walpurgen tag 1493.
Nachweise

Weitere Personen

Groppe von Fleckenbühl, gen. von Bürgeln · Fleck, Johannes · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Marburg, Haushofmeister · Bürgeln

Sachbegriffe

Haushofmeister · Beinamen · Kammerschreiber · Quittungen · Diener, Besoldung von · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5390 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5390> (Stand: 10.04.2026)