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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Mai 1
Groppe von Fleckenbühl erhält Dienergeld
Regest-Nr. 5390
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/10 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Dreizackige Krone mit aufgestecktem Kreuz an langem Stiel. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 149 Nr. 2357. - Regest
- Groppe von Fleckenbühl gen. von Bürgeln, Haushofmeister zu Marburg, quittiert dem Kammerschreiber Johann Fleck über die 50 fl. Dienergeld, die ihm zum heutigen Mai 1 von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren fällig sind.
Siegel des Ausstellers.
Uff mitwochen der vorgenanten sant Walpurgen tag 1493. - Nachweise
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Weitere Personen
Groppe von Fleckenbühl, gen. von Bürgeln · Fleck, Johannes · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Haushofmeister · Beinamen · Kammerschreiber · Quittungen · Diener, Besoldung von · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5390 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5390> (Stand: 10.04.2026)

