Regesten der Landgrafen von Hessen
1414 Dezember 18
Ludwig I. überträgt die Münze in Kassel an Hermann Mekelin
Regest-Nr. 2850
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 310, Bl. 80v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 262 Nr. 684. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] übergibt Hermann Mekelin seine Münze zu Kassel und bestellt ihn für 2 Jahre zum Münzmeister, vorausgesetzt, daß er es nicht für nützlich hält, einen anderen zu bestellen. Hermann soll die Münze folgendermaßen halten: jede gemünzte Mark soll enthalten 1 Quentchen und 4 Lot Feinsilber an Korn und soll an gemünztem Gelde 4 Pfund und 5 Schilling erbringen. Eine lötige feine Mark soll an gemünztem Gelde 16 Pfund Pfennige erbringen. So oft und so viel der Münzmeister uffscazet, so viel Loth sollen die vom Landgrafen damit Betrauten davon erheben und es in der Kapelle prüfen, ob es seine Richtigkeit habe. Der Münzmeister soll dem Landgrafen von einer rohen (ruwen) Mark 1 Böhmischen zahlen. Wenn er münzen will, wird der Landgraf einen oder zwei mit dem Münzeisen schicken, die beim Münzen zugegen sein und danach das Münzeisen wieder mit wegnehmen sollen. Der Landgraf sichert dem Münzmeister dieselben Freiheiten zu, die andere Münzmeister schon bei Landgraf Hermann [II.] gehabt haben.
Siegel des Ausstellers.
1414 am nehisten dinstage noch sente Lucien tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Mekelin, Hermann, Münzmeister · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Münzstätten · Münzen · Münzen, Metallgehalt · Münzmeister · Feinsilber · Kapellen · Münzrechte, Verleihung von · Münzeisen · Münzen, Herstellung von · Freiheiten · Münzen, Überprüfen der Herstellung
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2850 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2850> (Stand: 13.10.2024)