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Regesten der Landgrafen von Hessen

1480 Juni 19

Heinrich von Löwenstein erhält ein Erbmannlehen in Frankenau

Regest-Nr. 10010

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, hessisches Aktivlehen von Löwenstein 2. Frankenau.
Literatur: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 178 f. Nr. 424.
Regest
Heinrich von Löwenstein bekennt, von Landgraf Heinrich von Hessen gemäß eingerückter, von dem Landgrafen besiegelter Lehensurkunde vom gleichen Tage (uf Montag nach Viti und Modesti tag anno domini 1480) als Erbmannlehen mit 13 Pfund hessischer Pfennige zu Frankenau (Franckenauwe), die Heinrichs Vater und Voreltern von den Voreltern des Landgrafen gemäß der darüber ausgestellten Lehensurkunden, insbesondere einer der Landgräfin Sophie, zu Lehen hatten. Die Wiedereinlösung bleibt nach den älteren Bestimmungen vorbehalten. Der Austeller hat den Lehenseid geleistet.
Siegler für den Aussteller sein Schwager Hermann von Meisenbug.
im jare und uff den tag wie obgeschrieben stehit.
Nachweise

Weitere Personen

Löwenstein, Heinrich [V.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Sophie von Brabant · Meisenbug, Hermann [V.]

Weitere Orte

Frankenau

Sachbegriffe

Lehensurkunden · Lehen, erbliche · Belehnungen · Lehenseide · Währungen, hessische Pfennige · Pfennige, Hessische · Erbmannlehen · Rückkaufrechte · Schwäger

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Loewenstein

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10010 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10010> (Stand: 15.01.2026)