Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1365 Januar 6

Erklärung der Stadt Alsfeld über eine Zahlungsverpflichtung

Regest-Nr. 8779

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, Best. B 1, Nr. 9, Pergament, modergeschädigt, teils mit Plastik hinterklebt, angehängtes Siegel fehlt.
Regesten: Wolf, Abteilung A 6 Staatsverträge, S. 2 f.
Regest
Bürgermeister, Schöffen und Gemeinde zu Alsfeld bekunden, dass sie wegen des Landgrafen Otto von Hessen dessen Vetter Landgraf Hermann II. von Hessen jährlich zu Weihnachten 70 Mark lötigen Silbers Kasseler Gewichts und Währung in der Stadt Alsfeld auszahlen müssen, wie die zwischen beiden Landgrafen gewechselten Urkunden besagen. Wenn sie wegen Brand oder Niederlage von der Bedezahlung befreit sind, ruht solange auch diese Zahlung. Diese Urkunde tritt erst mit dem Tod Landgraf Heinrichs II. von Hessen in Kraft.
Siegelankündigung des Ausstellers mit dem Stadtsiegel.
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Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Alsfeld, Bürgermeister · Alsfeld, Schöffen · Alsfeld, Gemeinde · Kassel, Gewicht · Kassel, Währung · Alsfeld

Sachbegriffe

Bürgermeister · Schöffen · Stadtgemeinden · Gemeinden · Zahltermine · Gewichte, Kasseler · Währungen, Kasseler · Städte · Anweisungen · Städte, Anweisungen auf · Brände · Niederlagen · Bede · Bedezahlungen · Stadtsiegel

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Repertorium StA Darmstadt (HADIS)

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8779 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8779> (Stand: 05.11.2024)