Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Juni 24
Neue Ordnung in Nassau-Weilburg
Regest-Nr. 8351
- Überlieferung
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Abschriften: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II (18. Jahrhundert, 2 Exemplare). - Regest
- Mainz. - Erzbischof Berthold von Mainz und Landgraf Wilhelm [III.] bekunden, daß ihr Vetter und Schwager Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken und sein Sohn Graf Johann eine Ordnung über Herrschaft, Gülten, Gefälle, Schulden und Manngeld gemacht haben. Nachdem der +Graf Johann seinem Sohn Graf Ludwig seinen Teil der Herrschaft hinterlassen und Graf Philipp von seiner Hälfte die Last der Schulden und des Manngelds alleine nicht tragen kann, treffen sie eine neue Ordnung. Ihre Schwägerin und Nichte Veronika von Sayn-Wittgenstein, Gemahlin Graf Philipps, soll mit hinreichendem Wittum versorgt werden. Da Graf Philipp seine Wohnung zu Mainz hat, soll ihm aus der Herrschaft Geld und Proviant dorthin geliefert werden, und zwar 200 Malter Korn und Weizen Mainzer Maßes, 100 Malter Hafer, 16 Fuder Wein, acht Ochsen, 20 Hämmel, 200 Hühner, 100 Gänse, sechs Mastschweine, 80 Schweine zu Eßfleisch, 300 Groschen Gulden Küchengeld, sechs Achtel Erbsen, sechs Achtel Salz, 50 Groschen für Gewürz, acht Zentner Butter, 200 Groschen für Kleidung, 40 Groschen für Holz, 100 Groschen für Gesindelohn, jedes Fronfasten 100 Groschen für sich und seine Gemahlin. Für den noch jungen Grafen Ludwig soll ein redlicher, ehrbarer Mann bestellt werden, der ihn unterweisen soll zu redlichen, guten Sitten, Schreiben und Lesen, lateinische Sprache zu vernehmen, dazu Edelknaben und Knechte. Seine bisherigen Vormünder Eberhard Rübsamen von Merenberg und Eberhardt Slummel sollen in der Herrschaft Befehl haben, Schlösser, Städte, Leute und Güter zu versehen und über Einnahmen und Ausgaben in Graf Philipps und Graf Ludwigs Pflicht jährlich Rechnung tun im Beisein der Räte der Aussteller. Als Amtleute sollen sie nichts Großes unternehmen ohne Wissen beider Aussteller, die alle Schlösser, Städte, Dörfer, Leute und Güter der Herrschaft in ihren Schirm nehmen. Bei Seuchen in Mainz darf Graf Philipp bei gleicher Versorgung in ein anderes seiner Schlösser ziehen.
Siegelankündigung der Aussteller sowie des mit der Regelung einverstandenen Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken. -
Wortlaut der Datierung
freytag nach sanct Johannis baptisten tag.
- Nachweise
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Aussteller
Mainz, Erzbischöfe, Berthold von Henneberg · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Siegler
Mainz, Erzbischöfe, Berthold von Henneberg · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Weitere Personen
Nassau-Weilburg, Grafen, Philipp II. · Nassau-Weilburg, Grafen, Johann III. · Nassau-Weilburg, Grafen, Veronika, Frau Philipps II., geb. von Sayn-Wittgenstein · Nassau-Weilburg, Grafen, Ludwig I. · Rübsame von Merenberg, Eberhard · Slummel, Eberhardt
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Weitere Orte
Mainz · Mainz, Erzbischöfe · Nassau, Grafen · Saarbrücken, Grafen · Merenberg
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Vettern · Schwäger · Söhne · Ehefrauen · Verwandte · Herrschaftsordnungen · Gülten · Gefälle · Schulden · Manngelder · Grafen · Wittume · Nichten · Korn · Weizen · Abgaben, Getreide · Mastschweine · Schweinemast · Fleisch · Küchengelder · Küchen, Bedarf an Lebensmittel in · Kleidung · Holz, Bedarf an · Gesindelohn · Erzieher · Grafen, Erziehung von · Erziehung, Lehrinhalte · Edelknaben · Knechte · Vormünder · Burgen · Schlösser · Seuchen · Seuchen, Wegzug bei · Städte · Dörfer · Schutz und Schirm · Rechnungslegungen · Vormünder, Rechnung von · Räte · Erbsen · Salz · Hühner · Gänse · Abgaben, Geflügel · Ochsen · Wein · Hämmel · Gewürze · Butter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8351 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8351> (Stand: 11.10.2024)