Regesten der Landgrafen von Hessen
1497 Juni 3
Vergleich zwischen Henne Weinold und Henne Merling
Regest-Nr. 6316
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 71, Bl. 47. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 700 Nr. 1855; Becker, Alsfelder Regesten (Staatsarchiv Marburg), S. 207 Nr. 67. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß am heutigen Tage in der Kanzlei vor den Räten Hans von Dörnberg, Hofmeister, Johann Schenk zu Schweinsberg, Marschall, Johann Schwertzell, Haushofmeister, und Appel von Grüßen Henne Weinold einerseits und Henne Merling und seine Frau andererseits erschienen sind. Weinold verklagt Merling wegen eines Angriffes mit bewaffneter Hand und beschuldigt ihn, in derartige Händel mit ihm geraten zu sein, daß seine damals schwangere Hausfrau das Kind innerhalb 14 Tagen verlor und schwer erkrankte, so daß sie vielleicht keine Kinder mehr bekommen kann und für immer eine kranke Frau sein muß. Die Beschuldigten weisen diese Anklagen zurück, die bereits vor dem Gericht zu Alsfeld verhandelt worden sind, worauf sich beide Parteien durch die Räte zu einem gütlichen Vergleich bewegen lassen.
Sekret des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
Marburg sonnabints vor Bonifacii a. etc. 97. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Schenk zu Schweinsberg, Johann d.J. · Schwertzell von Willingshausen, Johann · Grüßen, Apel von · Weinold, Henne · Merlin, Henne
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Kanzleien · Haushofmeister · Marschälle · Räte · Hofmeister · Ehefrauen · Fehlgeburten · Schiedsgerichte · Vergleiche, gütliche · Streitigkeiten, bewaffnete · Hausfrauen, schwangere · Schwangere · Gerichte · Revisionen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6316 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6316> (Stand: 18.04.2025)