Regesten der Landgrafen von Hessen
1470 März (13)
Gespräch mit Ludwig II. über die Sache des Regenhard Laurinder
Regest-Nr. 9625
- Überlieferung
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Ausfertigung: Historisches Archiv der Stadt Köln, Memorialbuch 1470 ff., Bl. 8v. Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 46 f. Nr. 110. - Regest
- Köln. - Aufzeichnung Reyners von Daelen: Herr Bürgermeister Heinrich Sudermann, Herr Luyssart von Scheydrich, Meister Wolter (von Bilsen) der Doktor, Franck Her und ich, wir waren im Auftrag der Herren vom Rat im Hof von St. Gereon beim Herrn Landgrafen Ludwig in Gegenwart des Herrn Dechanten (von St. Gereon, Landgraf Hermanns) seines Bruders (1) und des Kanzlers (Dr. Lorenz Schaller) und zweier Räte von ihm. Und Herr Heinrich (Sudermann) sprach über die Belästigung, die der Dr. Regenhard Laurinder und dessen Vater Regenhard, der Schultheiß zu Woflhagen, mit dem Fehmegericht gegen Gottschalk von Gilse, Johann Hollender und den Schneider Johann (wohnhaft) unter Goldstücker (2) verübt haben, über die auch seiner Gnaden geschrieben worden wäre, und wegen der, da sie gegen päpstliche und kaiserliche Privilegien der Stadt wäre, die Genannten, Dr. Regenhard und sein Vater, aus apostolischer Autorität durch den Conservator der Stadt ermahnt und erfordert worden wären, die Belästigung und den Prozeß aufzuheben, bei Strafe der Exkommunikation wegen Ungehorsams die genannten Vater und Sohn schon erklärt und verkündet worden wären, und er bat, damit nicht weiter Prozeß gegen dieselben nötig sei, daß seine Gnaden den Vater wie den Sohn, seine Unterthanen, zu Aufhebung des Fehmgerichts-Prozesses gegen unsere Bürger anweisen wolle, und wenn selbige zu klagen hätten gegen unsere Bürger, daß sie dann um Recht nach Köln kommen mögen, und er bat auch, daß seine Gnaden unsere Bürger in seinen Landen und Herrschaften sich empfohlen sein lasse u.s.w.
Hierauf antwortete nach einiger darüber gepflogener Beratschlagung der Herr Landgraf persönlich (3), mit Wiederholung der Anträge des Herrn Heinrich (Sudermann), sehr bündig, bestimmt und sachlich, daß sein Kanzler (Dr. Lorenz Schaller) ihn einigermaßen über die Sache unterrichtet habe, er aber, weil seine Unterthanen nicht anwesend seien, ohne die keine Entscheidung stattfinden könne, von uns begehren müsse, daß wir Beschaffenheit und Umstände der Sache schriftlich geben, nachdem er wieder in sein Land gekommen sei. Auf derartige schriftliche Unterlage hin wolle er mit den genannten Parteien reden und sich der Stadt und ihren Bürgern in allen vernünftigen Dingen gefällig zeigen. Er wolle nicht gern die Stadt in ihren Privilegien behindern. Doch auch den Privilegien seiner Lande und Gerichte gedenkt er, wie es einem Fürsten des Reichs geziemt, Beistand zu thun, soviel er kann mit Gott und Ehre. Er erbietet sich dem Rat zu allem Gefallen und will die Bürger und ihr Gut sich gern empfohlen sein lassen.
Herr Heinrich (Sudermann) dankte seiner Gnaden, anfügend, daß man diese seine gnädige Antwort dem Rate treulich berichten wolle (4).
Danach sprach der Herr Landgraf von dem jungen Sänger in der Kapelle am Kapitol, den er gerne für seine Kapelle hätte; er wünschte, daß der Rat bei Johann Herdenrath als städtischem Bürger soviel erwirken wolle, daß er seiner Gnaden den Jüngling ablasse, wofür er immer gegen die Stadt und ihre Bürger erkenntlich sein wolle. Er wolle auch selber der Stadt die Zusage geben, daß er den Jüngling seiner Zeit, wenn er bleibe, entweder zu geistlichen Würden oder im Laienstand fördern will, und daß er Nahrung und Kleidung gut und reichlich haben soll für Zeit seines Lebens.
Die Unseren redeten von dem Fleiß, den der Rat gethan habe, und sagten sie wollten auch dies dem Rate berichten. Und auf erhaltenen Urlaub traten sie ab.
Die martis decima quarta marcii.
(1) Auch für März 9 ist Hermann (dominus lantgravius, decanus ad s. Gereonem) als in Köln anwesend bezeugt. Siehe Memorialbuch Bl. 7.
(2) Über die wohl ebenfalls aus der Kölner Studienzeit herrührende Schuld Regenhards des Jüngeren bei diesem Dritten siehe unten Mai 23 III.
(3) Vgl. Johann Nuhns Zeugnis "Chronica und Herkommen" bei Senckenberg, Selecta iuris et hist. III S. 448: wan man dagleistet uf dem Spies, so redet Landgraf Ludwig sein wort selber, dann er aus der masen wol reden konnte.
(4) Kürzer war die Antwort, die Landgraf Hermann als Erzbischof 1497 Juni 14 einem Boten Kölns gab, der im Auftrag der Stadt mit einem königlichen Schreiben zu ihm kam: ja live Severin, eyne koe beschyffe dich mit dynen heren. Die Stadt ließ diesen Ausspruch anderen Tages in einem lateinischen Notariatsinstrument festlegen; Siehe Reichstagsakten 1497/98 Bl. 7v.
(5) An demselben Tage, März 13, stachen der Junker von Reifferscheid und Heinrich von Batenberg mit Edmund von Palant und noch einem gegen den Grafen von Waldeck und drei Diener Landgraf Ludwigs. Sie kamen spät und zogen deshalb erst um 7 Uhr wieder ab. Die Ratsherren waren im Haus zer Heggen und hatten Erfrischungen und Ratswein bei sich. Memorialbuch Bl. 8, gedruckt bei Stein, Akten zur Geschichte der Stadt Köln II S. 145 Anm. - Nachweise
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Weitere Personen
Daelen, Rainer von · Sudermann, Heinrich · Scheydrich, Luyssart von · Bilsen, Wolter von, Rat in Köln · Her, Frank · Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Laurenden, Reinhard [II.] · Laurenden, Reinhard [I.] · Gilse, Gottschalk von · Hollender, Johann · Johann, Schneider in Köln · Schneider, Johann · Schaller, Laurentius · Hardenrath, Johann, Bürger in Köln · Reifferscheidt, die von · Battenberg, Heinrich von · Palant, Edmund von · Waldeck, Grafen, Walrad I. · Waldeck, Grafen, Otto IV.
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Weitere Orte
Köln · Köln, Bürgermeister · Köln, St. Gereon · Wolfhagen, Schultheiße · Köln, unter Goldstücker · Köln, Maria im Kapitol · Köln, Haus zer Heggen · Waldeck, Grafen
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Landgrafenitinerar · Streitigkeiten, Vermitteln in · Doktoren · Räte · Dechante · Brüder · Kanzler · Schultheiße · Fehmegerichte · Bürger · Schneider · Handwerker, Schneider · Schulden, aus Studientagen · Studenten, Schulden von · Privilegien, päpstliche · Privilegien, kaiserliche · Gerichtsprivilegien · Prozesse, Aufheben von · Klagen, schriftliche · Privilegien, Behindern in · Reichsfürsten · Sänger, Abwerben von · Kapellen · Sänger, Erziehung von · Würden, geistliche · Lohn · Junker · Grafen · Spiele, ritterliche · Grafen · Diener
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Diemar, Hessen und Köln
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9625 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9625> (Stand: 11.12.2024)