Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1469 Mai 25

Ludwig II. und Heinrich III. geloben einen ausgehandelten Vergleich einzuhalten

Regest-Nr. 7133

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1587 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 75, Nr. 24⟩.
Stückbeschreibung: Papier und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: Siegel gut erhalten (lt. Findbuch).
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 21, Nr. 15 inseriert in Nr. 15, Bl. 54-55v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 1002 Nr. 2545.
Regest
[Kappel am Spieß]. - Die Brüder Landgraf Ludwig II. und Landgraf Heinrich III., zwischen denen bisher Fehde und Zwietracht geherrscht hat, haben sich durch Gottes Schickung am heutigen Tage zu Kappel am Spieß getroffen und sich wegen ihres Zwistes aus göttlicher und brüderlicher Liebe mit vieren ihrer Räte und zweien ihrer Schreiber besprochen. Das waren von Landgraf Ludwigs Seite Dr. Regenhard Laurenden, Bernhard von Herzenrode und Herr Pilges (Peregrinus Spichershausen) und von selten Landgraf Heinrichs Hans von Dörnberg, Reinhard von Boyneburg und Johann Soppe. Sie sind dahin übereingekommen, daß sie ihre sämtlichen Streitpunkte (gebrechen und unwillen) zwischen ihnen und ihren Helfern und Untertanen sechsen ihrer Räte, die sie dazu abordnen werden, zur Entscheidung übergeben. Das sind von Landgraf Ludwigs Seite Philipp von Hundelshausen, Bernhard von Herzenrode und Hans von Stockhausen und von Landgraf Heinrichs Seite Hans von Dörnberg, Reinhard von Boyneburg und Hartmann Schleier, dazu die beiden genannten Schreiber Herr Pilges und Johann Soppe. Diese acht sollen morgen, Freitag (Mai 26), im Kloster Kappel zusammenkommen, über alle Streitpunkte verhandeln, und dazu ermächtigt sein, sie rechtsverbindlich zu entscheiden.
Beide Landgrafen werden ihren Spruch unwiderruflich vollziehen und ohne jede Beeinträchtigung halten. Die Räte haben gelobt und geschworen, beide Landgrafen zu scheiden, was bis zum kommenden Juni 24 geschehen soll. Die Landgrafen verpflichten sich, die genannten Räte wegen ihres Spruches nicht zu benachteiligen (es ihnen nicht zu verdenken oder zu verargen), was sie besonders beurkunden und besiegeln sollen. Beide Landgrafen wollen auch hinsichtlich ihrer Helfer und Angehörigen von Stund an verfügen, daß sie während der Tätigkeit der Schiedsleute keinerlei Angriff ausführen und alle Gefangenen bis zum 24. Juni freigeben, nachdem diese den Wirten die Zehrungskosten erstattet haben. Das alles haben beide Landgrafen einander brüderlich Hand in Hand getreulich gelobt und mit aufgereckten Fingern durch einen gestabten Eid Gott und den Heiligen geschworen, wobei sie nochmals geloben, alle Abmachungen unverbrüchlich zu halten, alle Arglist und bösen, neuen Findigkeiten (funden) ausgeschlossen.
Siegel der bei Aussteller.

Wortlaut der Datierung

Datum am Spieß uff dornstag Urbani pape a. d. 1469.

Nachweise

Ausstellungsort

Kappel am Spieß

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Siegler

Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Personen

Laurenden, Reinhard [II.] · Herzenrode, Bernhard von · Spichershausen, Peregrinus · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Boyneburg, Reinhard d.Ä. von · Soppe, Johann · Hundelshausen, Philipp [I.] von · Herzenrode, Bernhard von · Stockhausen, Johann d.J. von · Schleier, Hartmann [II.]

Weitere Orte

Kappel, Kloster

Sachbegriffe

Brüder · Streitigkeiten · Schiedsgerichte · Räte · Schreiber · Doktoren · Klöster · Helfer · Untertanen · Streitpunkte · Verhandlungen, rechtliche · Entscheide, rechtliche · Schiedssprüche · Gefangene, Befreien von · Wirte · Gasthäuser · Zehrkosten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7133 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7133> (Stand: 11.12.2024)