Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Januar 11
Die Brüder Stommerl erhalten ihren Eigenhof in Gründau als Lehen
Regest-Nr. 7768
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Stummel, Gründau, mit angehängtem Siegel des Eberhard Stommel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 73r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 51, Nr. 197. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Eberhard und Johann Stommel mit ihrem Eigenhof zu Gründau, der jährlich sechs Malter Korn gibt, und sechs Morgen Wiesen zu Rothenbergen bei Gelnhausen, die sie ihm zu Lehen aufgetragen hatten. In Ansehung der Dienste Eberhards für den +Landgrafen Heinrich III. macht er ihn und seinen Bruder zu Burgmamen zu Gießen samt aller Burgmannsfreiheit und vier Gulden Geld als Burglehen aus den Renten, die der Rentmeister zu zahlen hat, vorbehaltlich der Lösung mit 40 Gulden, die sie dann unverzüglich auf Eigen, Erbe oder Gut nächst der Stadt Gießen oder dem Fürstentum auflassen und zu Lehen empfangen sollen. Falls sie einen Burgsitz oder Freigut kaufen, das vom Landgrafen zu Lehen rührt, sollen sie damit belehnt werden.
Montag nach der heiligen drier konige tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Stommel, Eberhard · Stommel, Johann · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Gründau, Eigenhof · Rothenbergen, Wiese · Gelnhausen · Gießen, Burgmannen · Gießen, Rentmeister · Gießen, Stadt
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Verwandte · Lehen, Auftrag als · Eigengüter · Eigenhöfe · Dienste · Lohn · Burgmannen · Burgmannsfreiheiten · Burglehen · Renten · Rentmeister · Burgsitze · Freigüter · Verkäufe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7768 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7768> (Stand: 06.10.2024)