Regesten der Landgrafen von Hessen
1319 April 15
Abrechnung zwischen Rabeno von Kalenberg und Erzbischof Peter von Mainz
Regest-Nr. 694
- Überlieferung
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Abschriften: Gleichzeitige Abschrift: Hauptstaatsarchiv München, Mainz, Stift S. Alban, fasc. 11. Pergament. Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,1, Nr. 2092 und 2093; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 228 Nr. 635. - Regest
- Fritzlar. - Ritter Rabeno von Kalenberg, Amtmann (officiatus) des Erzbischofs Peter von Mainz, bekennt, daß wegen der Kosten, Verluste und Schäden, die er für den Erzbischof und die Mainzer Kirche in seiner Fehde mit Landgraf Otto von Hessen gehabt, zwischen dem Erzbischofe und ihm vereinbart sei, daß er von ersterem 250 Mark reinen Silbers Fritzlarer Gewichts erhalte; und zwar soll er am nächsten Walpurgistage (= 1319 Mai 1), wenn die Frist (inducie) für die Gefangenen, die er für den Erzbischof verwahrt, abläuft, diese Gefangenen abliefern und, wenn sie weitere Frist erhalten, sogleich 100 Mark bekommen; die Gefangenen soll er weiter verwahren, bis ihm die übrigen 150 Mark bezahlt werden.
Siegler: Aussteller und die Ritter Reinhard von Dalwigk (Talwich) und Johannes von Hausen (Husen), die auch Unterhändler (tractatores et mediatores) bei dieser Sache waren.
Datum: Acta sunt hec Fritslar ... 1319 XVII kal. Maii. - Nachweise
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Weitere Personen
Kalenberg, Rabeno von, Amtmann · Mainz, Erzbischöfe, Peter von Aspelt · Hessen, Landgrafen, Otto I. · Dalwigk, Reinhard [I.] von · Hausen, Johannes von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Amtmänner · Erzbischöfe · Schadensersatzleistungen · Verluste · Schäden · Fehden · Silber · Gewichte, Fritzlarer · Zahltermine · Gefangene · Unterhändler
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 694 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/694> (Stand: 05.12.2024)