Regesten der Landgrafen von Hessen
1338 Mai 3
Einlösung des Gerichts Heckenhausen
Regest-Nr. 10710
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Heckenhausen. Pergament, abhängendes Siegel fehlt. Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2 3, S. 89 Nr. 180. - Regest
- Fritzlar. - Werner von Westerburg, Edelknecht, bekennt für sich und seine Erben, daß das Gericht (jurisdictio) Heckenhausen mit allem Zubehör, das ihm vom Landgrafen von Hessen für 100 Mark Pfennige versetzt worden war, von diesem eingelöst worden ist, und verspricht, die Pfandverschreibung, sobald sie von ihm oder seinen Erben gefunden wird, dem Landgrafen oder seinen Erben herauszugeben.
Siegler: der Aussteller.
1338 in proxima dominica die post festum beate Walpurgis in civitate Fritzlariensi. - Nachweise
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Weitere Personen
Westerburg, Werner [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Edelknechte · Erben · Gerichte · Pfandschaften · Verschreibungen · Pfänder, Auslösen von · Finanzen, landgräfliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
UB Löwenstein 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10710 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10710> (Stand: 05.12.2024)