Regesta of the Landgraves of Hessen
1417 Februar 14
Anweisung von Wittum und Leibzucht auf ein Lehen
Regest-Nr. 2637
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 71, Bl. 19-19v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 208 Nr. 497. - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß ihn Hermann von Kappel um Zustimmung gebeten hat, seiner Frau Liese Wittum und Leibzucht in Höhe von 300 fl. auf alle seine Güter und Rechte zu Kappel, die vom Landgrafen lehnsrührig sind, anweisen zu dürfen. Der Landgraf stimmt zu, daß die genannten Güter zu Waldkappel gemäß Wittumsrecht damit belastet werden, behält sich jedoch vor für den Fall, daß Hermann ohne leibliche Lehnserben stirbt, diese Güter dann von Liese mit 300 fl. ablösen zu können; Liese muß dann diese Summe in anderen Gütern anlegen, die nach ihrem Tode an den Landgrafen zurückfallen.
Siegel des Ausstellers und Hermanns. -
Datum Wording
D. a. d. 1417 dominica Exurge.
- References
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Granter
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Recipient
Kappel, Hermann [III.] von · Kappel, Liese von, Frau Hermanns [III.]
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Name of Seal's Owner
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Other Places
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Keywords
Wittume · Leibzuchten · Lehen, Weitergabe von · Wittumsrechte · Erben · Lehenserben · Lehen, Heimfall von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2637 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2637> (Stand: 20.05.2024)