Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1453 März 10

Erzbischof Jakob von Trier willigt in den Verkauf der Grafschaft Diez ein

Regest-Nr. 16043

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3236 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 390⟩.
Document Description: Moderbeschädigt und aufgezogen.
Seal: Die ursprünglich unten aufgedrückten Siegel ab.
Copies: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 300, 14, gleichzeitig; Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 110 Ib, Nr. 1, fol. 178, 16. Jahrhundert.
Prints: Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 346 (zu 1458 März 11).
Regesta: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1334 Nr. 4781.
Regestum
Boppard. - Am heutigen Tag ist zu Boppard abgemacht (vertedingt) worden, daß Erzbischof Jakob von Trier dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen und dem Edlen Gottfried, Herrn zu Eppstein, je ein Viertel der Grafschaft Diez in gleicher Weise zu Lehen gibt, wie sie vordem vom Reiche zu Lehen empfangen wurde, und mittels einer besiegelten Urkunde als Lehensherr seine Einwilligung zu dem Verkauf eines Teils der Grafschaft durch Gottfried an den Grafen erteilt. Dafür wird Gottfried das dem Erzbischof vormals verpfändete Viertel an Diez ebenfalls ebenfalls halb auf Wiederkauf für 10000 fl. verkaufen, diesen Wiederkauf aber in den nächsten 10 Jahren nicht einlösen und in einer Beiurkunde (biibrieff) bestätigen, daß ihm 4000 fl. bezahlt sind; die restlichen 6000 fl. sind in den beiden folgenden Jahren, und zwar im ersten Jahr 3000 fl. und 300 fl. Zinsen und im zweiten Jahr abermals 3000 fl. und 150 fl. Zinsen zu zahlen. Auf Grund dieser Übereinkunft gelten die Streitigkeiten zwischen Erzbischof Jakob und dem Edlen Gottfried als erledigt. Zur Ausfertigung der hierzu erforderlichen Urkunde wird ein weiterer gütlicher Tag auf den 20. April (fritag nach Misericordias domini) nach Boppard vereinbart.
Siegel Erzbischof Jakobs, Graf Philipps und Gottfrieds.

Datum Wording

Datum Boppardie uff dem samstage nach dem sonntage Oculi 1453.

References

Place of Issue

Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz)

Granter

Trier, Erzbischöfe, Jakob I. von Sierck

Recipient

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Eppstein, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez

Name of Seal's Owner

Trier, Erzbischöfe, Jakob I. von Sierck · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Eppstein, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez

Other Places

Diez (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Trier (Rheinland-Pfalz)

Keywords

Erzbischöfe · Lehen, Weitergabe von · Reichslehen · Zinsen · Rückkaufsrechte · Pfandschaften, Auslösen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 16043 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16043> (Stand: 20.05.2024)