Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds

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  1. Blockade der „Frankfurter Neuen Presse“ durch streikende Drucker, 3. Mai 1976
    In Zusammenhang mit dem am 28. April 1976 ausgerufenen Druckerstreiks blockieren die Streikenden den Druck eines gegen die Gewerkschaft gerichteten Artikels in der „Frankfurter Neuen Presse“. Während nach Aufhebung der Aussperrungen und einer Aussetzung des Streiks die Druckereibetriebe ab heute, 16:00 Uhr, wieder arbeiten, wenden sich die Drucker und Setzer der Frankfurter ... »Details
  2. Streik in der hessischen Druckindustrie beendet, 20. März 1978
    Der seit dem 9. Februar geführte Streik in der Druckindustrie Hessens und im übrigen Bundesgebiet um höhere Löhne und tariflichen Rationalisierungsschutz, der mit Aussperrungen seitens der Arbeitgeber beantwortet wurde, geht auf dem Schlichtungswege zu Ende.(OV) ... »Details
  3. Hessische Standorte Zentrum des Streiks der Postbediensteten, 19. - 24. November 1980
    Im Zuge eines bundesweiten Streiks legen auch in Hessen Mitarbeiter*innen der Deutschen Post ihre Arbeit nieder. In einer Urabstimmung haben sich zuvor mehr als 92 Prozent der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter*innen und Angestellten der Post für einen Streik ausgesprochen. Gefordert wird ein besserer Freizeitausgleich für Arbeit, die Nachts und an Sonn- und Feiertagen geleistet wird. In ... »Details
  4. Mitarbeiter der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG in Heddernheim besetzen die Werkstore, 26. Oktober 1981
    Am Mittag besetzen Arbeiter des Heddernheimer Werks der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) die Werkstore, um gegen die drohende Schließung und den von der Firmenleitung vorgelegten Sozialplan zu protestieren. Zu der Besetzung hatten sich einige Mitarbeiter entschlossen, nachdem der Betriebsrat die Belegschaft auf dem Werkshof über den derzeitigen Stand der Sozialverhandlungen informiert ... »Details
  5. Beginn des Streiks in der Druckindustrie für die 35-Stunden-Woche, 12. April 1984
    Als Beginn eines Doppelstreiks der Gewerkschaften IG Druck und Papier und IG Metall, der sich zum bisher längsten Arbeitskampf in der Geschichte der BRD ausweiten wird, legen die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten der Druckindustrie die Arbeit nieder. Die Beschäftigten der IG Metall folgen am 14. Mai. Die beiden Gewerkschaften wollen den Einstieg in die 35-Stunden-Woche durchsetzen. ... »Details
  6. Streik der hessischen Metallarbeiter für die 35-Stunden-Woche, 21. Mai 1984
    Die hessischen Beschäftigten in der Metallindustrie treten ab 6 Uhr morgens in einen unbefristeten Streik zur Durchsetzung der 35-Stunden-Woche. Zugleich endet ein auf 48 Stunden befristeter Warnstreik der Beschäftigten in der hessischen Druckindustrie. In Hessen sind rund 33.000 Gewerkschaftsmitglieder aufgerufen, sich an dem ersten Flächenstreik seit 33 Jahren zu beteiligen. Es wird der bis ... »Details
  7. Durchbruch zur 38,5-Stunden-Woche in der Metallindustrie, 27. Juni 1984
    Im Kampf der Metallindustrie um die Durchsetzung der 35-Stunden-Woche akzeptieren die Tarifparteien einen Vorschlag des Schlichters Georg Leber (1920–2012; SPD; ehemaliger Bundesminister für Verkehr, für das Post- und Fernmeldewesen und für Verteidigung), der den Durchbruch zur 38,5-Stunden-Woche bringt, nachdem die tarifvertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit 16 Jahre lang 40 Stunden ... »Details
  8. Arbeitskampf in der Druckindustrie beendet, 12. Juli 1984
    Mit einem Kompromiss endet der bislang längste und härteste Arbeitskampf in der deutschen Nachkriegsgeschichte, der am 12. April von der IG Druck und Papier in der Druckindustrie bzw. am 14. Mai von der IG Metall in der Elektro- und Metallindustrie begonnen wurde. Der Doppelstreik mit dem Ziel der Einführung der 35-Stunden-Woche endet zunächst am 6. Juli mit einer Einigung der Parteien auf die ... »Details
  9. Bundesarbeitsgericht erklärt Aussperrungsverbot der Verfassung für ungültig, 26. April 1988
    Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Kassel erklärt das Aussperrungsverbot in Artikel 29 der hessischen Landesverfassung für unwirksam, da es mit Bundesrecht unvereinbar ist (1 AZR 399/86). ... »Details
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