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SPD-Fraktion nimmt Wahlgesetzvorschlag an, 21. April 1954

Die Landtagsfraktion der SPD nimmt den Vorschlag des Fraktionsvorstandes für ein neues Wahlgesetz in Hessen einstimmig an. Kern des Vorschlages ist die Streichung der Überschussstimmen. Vielmehr sollen ebenso viele Kandidaten über die Direktkandidatenliste wie über die Landesliste ins Parlament einziehen. Insgesamt sollen 96 Mandate vergeben werden. Die Partei hofft, die Blockbildung der Oppositionsparteien damit unterbinden zu können. Im Mai soll der Landesausschuss der Partei über den Vorschlag beraten. An der Wahlkreiseinteilung möchte die Partei nicht rütteln, um das gewachsene Verhältnis zwischen den Abgeordneten und ihren Wählern nicht zu untergraben.
(MB)

Records
Recommended Citation
„SPD-Fraktion nimmt Wahlgesetzvorschlag an, 21. April 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/5114> (Stand: 21.4.2019)
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