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Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds

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Arbeitskämpfe

  1. Übersicht
  2. Die Entstehung der ersten Arbeiterorganisationen im Zuge der Revolution von 1848
  3. Die frühe Arbeiterbewegung im südhessischen Raum
  4. Die Anfänge des gewerkschaftlich organisierten Arbeitskampfes im Deutschen Kaiserreich
  5. Arbeitskämpfe im Großherzogtum Hessen vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges
  6. Streik der Metallarbeitergewerkschaft in Hessen 1951 – der erste große Flächenstreik in der Bundesrepublik
  7. Zusammenbruch der staatlichen Ordnung? – Gewalt gegen Streikbrecher bei Opel in Rüsselsheim
  8. Gesellschaftspolitisch motivierte Streiks in Hessen
  9. Das in der hessischen Verfassung verankerte Aussperrungsverbot

1. Übersicht

Gewerkschaftlich organisierte Arbeitskämpfe (oder Streiks) sind eine in Deutschland rechtlich zulässige Handlungsoption bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen gegenüber anderslautenden Arbeitgeberinteressen.

Dabei üben im Normalfall die Arbeitnehmer durch eine zeitlich befristete oder unbefristete Arbeitsniederlegung und den dadurch verursachten Produktionsausfall kollektiven Druck auf den Arbeitgeber aus. Die Arbeitgeberseite wiederum kann diese Verweigerung der vertraglich festgeschriebenen Arbeitsleistung als Störung des Arbeitsfriedens durch Aussperrungen beantworten, bei denen eine kleinere oder größere Zahl der Arbeitnehmer von der Beschäftigung im Betrieb und der Lohnfortzahlung ausgeschlossen wird.

Länger andauernde Arbeitskämpfe können nicht nur erhebliche wirtschaftliche Nachteile für die streikenden Arbeitnehmer und die bestreikten Betriebe bewirken, sondern darüber hinausgehend auch die ökonomische Leistungsfähigkeit ganzer Branchen und damit ganzer volkswirtschaftlicher Systeme beeinträchtigen.

2. Die Entstehung der ersten Arbeiterorganisationen im Zuge der Revolution von 1848

Die Chronik der Arbeitskämpfe im damaligen Großherzogtum Hessen reicht zurück bis in die Zeit der Revolution von 1848, als erstmals in Deutschland Arbeiterorganisationen öffentlich in Erscheinung traten und mit der „Allgemeinen Deutschen Arbeiterverbrüderung“ eine Sammlungsbewegung kleinerer Arbeitervereine entstand, der sich mehr als 170 Vereine mit zusammen 15.000 Mitgliedern anschlossen.1

Im Verlauf und in Folge der Märzrevolution wurden mit der Einführung der Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit erstmals die Voraussetzungen für eine freie organisatorische und politische Betätigung geschaffen, was zu einer Welle von Gründungen von Arbeiter- und Handwerkervereinen führte. Diese nahmen zum damaligen Zeitpunkt unterschiedliche Gestalt an, so zählten unter anderem berufliche Fachvereine, Genossenschaften, nationale Berufsverbände und Wanderunterstützungskassen zu den Zusammenschlüssen, die sich der Arbeiterverbrüderung anschlossen. Vor diesem Hintergrund entstanden auch in Hessen frühe Beispiele für den Arbeitskampf zur Zeit der Industriellen Revolution in Deutschland. Bereits im Revolutionsjahr folgten zum Beispiel die Wiesbadener Buchdrucker unter der Führung von Friedrich Carl Hertter einem Arbeitsausstand ihrer Berliner Kollegen. Vgl. Wettengel, Michael: Die Revolution von 1848/49 im Rhein-Main-Raum. Politische Vereine und Revolutionsalltag im Großherzogtum Hessen, Herzogtum Nassau und in der Freien Stadt Frankfurt (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 49), Wiesbaden 1989

Die zu Beginn der 1850er-Jahre einsetzende politische Reaktion setzte jedoch der beginnenden politischen und gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung zunächst ein jähes Ende. Ein Beschluss des Bundestags des Deutschen Bundes ermöglichte 1854 das Verbot aller Arbeitervereine, die politische, sozialistische oder kommunistische Ziele verfolgten.

Allerdings überdauerten in der Revolutionszeit entstandene Ideen, Kontakte und Strukturen in verdeckter Form die Phase staatlicher Repression bis zur Neukonstitution der Arbeiterbewegung in den 1860er-Jahren. So bestanden an einigen Orten erstaunlich starke Gruppierungen fort, die als lokale Gesprächszirkel oder in Form von Turner- und Lesevereinen den Gedanken der Arbeiterbewegung am Leben erhielten. Die „Hochburgen“ der in private Zirkel verdrängten Arbeiterverbrüderung wurden später zu zentralen Ausgangspunkten der wichtigsten politischen Organisationen der Arbeiterbewegung, des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins und des Vereinstags Deutscher Arbeitervereine.

Nachdem der Reichstag des Norddeutschen Bundes 1869 mit der gesetzlichen Verankerung der Koalitionsfreiheit Gewerkschaften als legitime Vertretungen der Arbeiterinteressen anerkannt hatte (das Großherzogtum Hessen gehörte dem Bund allerdings nur mit seinem nördlichen Landesteil an) wuchs die Streikbewegung vor allem in der Metallindustrie stark an und wurde nur für die Dauer des deutsch-französischen Kriegs unterbrochen. So zog beispielsweise einer der ersten Massenstreiks nach Gründung des Deutschen Reiches, der Ausstand der Chemnitzer Metallarbeiter im Oktober und November 1871, in Offenbach, Frankfurt und Mainz Arbeitsniederlegungen in den Eisengießereien nach sich, mit denen die Beschäftigungen ihrer Forderung nach Arbeitszeitverkürzung Nachdruck verleihen wollten. In diese Phase fällt auch die Gründung zahlreicher Arbeitgeberverbände, die sich zunächst als reine Anti-Streik-Vereine konstituierten.

3. Die frühe Arbeiterbewegung im südhessischen Raum

Die Chronik der Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und des Arbeitskampfes als „ultima ratio“ im Kampf ihrer gegensätzlichen Verteilungsziele beginnt mit der Bildung starker Gewerkschaftsorganisationen und Arbeitergenossenschaften (sogenannten Konsumvereinen) kurz vor der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Ihnen zuvor war es seit längerem zur Formierung und ideologischen Ausbildung einer einflussreichen deutschen Arbeiterbewegung gekommen, die von Vereinen und neu gegründeten Parteien getragen wurde.

Die wichtigste Basis der politischen Organisierung der Arbeiter bildete dabei seit den 1860er-Jahren die Sozialdemokratie. 1863 gründeten sich in Leipzig und Eisenach politische Arbeitervereine, die sich für ein größeres Mitbestimmungsrecht der Arbeiter, für die Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Einrichtung staatlich unterstützter Produktionsgenossenschaften einsetzten. Die Anhänger der sozialdemokratischen Bewegung verstanden sich als Gegner der herrschenden Ordnung und forderten die Demokratisierung aller Lebensbereiche.

Wichtige Wurzeln der Arbeiterbewegung finden sich in den 1860er-Jahren im damaligen Großherzogtum Hessen. So zählte der aus Darmstadt stammende Ludwig Büchner (1824–1899) zu den frühen Organisatoren der Arbeiterbewegung und spielte eine wichtige Rolle bei der Gründung des Darmstädter Arbeiterbildungsvereins am 5. Februar 1863. Die bereits vor 1848 und dann erneut in den 1860er-Jahren auf dem Gebiet des Deutschen Bundes zahlreich gegründeten Arbeiterbildungsvereine wurden teilweise von Arbeitern und Handwerkern selbst gegründet, entstanden aber vor allem unter Mitwirkung des liberalen Bürgertums. Das liberale Bildungsbürgertum dieser Zeit betrachtete die Arbeiterbildung als Weg zur Lösung der sozialen Frage. Doch auch führende Persönlichkeiten und einfache Mitglieder der Gesellen- und Arbeitervereinigungen waren sich des oft prekären Bildungsrückstands in großen Teilen der abhängig arbeitenden Bevölkerung bewusst. Sie erkannten, dass nur eine Verbesserung der Bildung der Arbeiterschaft es ermöglichen würde, zusammen mit dem liberalen, fortschrittlichen Bürgertum soziale Reformen durchzusetzen, von denen alle gesellschaftlichen Schichten profitieren konnten.

Die zunächst in der Tradition der demokratischen bürgerlichen Bewegung stehenden Arbeiterbildungsvereine wandten sich jedoch in den 1860er-Jahren vielfach der (sozialdemokratischen) Arbeiterbewegung zu, der sich auch der Darmstädter Arbeiterbildungsverein anschloss. Auslöser für diesen Richtungswechsel war der Einfluss des Wortführers der frühen deutschen Arbeiterbewegung, Ferdinand Lassalle (1825–1864), und die Gründung des vom ihm initiierten „Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins“ (ADAV), der ersten sozialdemokratischen Parteiorganisation im deutschen Sprachraum. Lassalle trat am 17. Mai 1863 im Rahmen einer Redeveranstaltung in Frankfurt am Main auf und konnte nach mehr als vierstündigem Vortrag seine Rede nicht beenden, woraufhin es am 19. Mai 1863 zu einer weiteren Veranstaltung kam. Bei dieser Gelegenheit sprach sich die überwiegende Anzahl der Anwesenden für die von Lassalle ausgesprochenen Ideen und sein Konzept der Gründung des ADAV aus. Auch der Darmstädter Arbeiterbildungsverein schloss sich der Lassalleschen Richtung an. Der ADAV selbst wurde wenige Tage später, am 23. Mai 1863, in Leipzig gegründet. Da aber nicht alle Teile der frühen Arbeiterbewegung vollständig mit den Ansichten Lassalles übereinstimmten, existierten auch weiterhin zahlreiche dezentrale, genossenschaftlich organisierte und den liberalen Parteien nahe stehende Organisationen der Arbeiterbewegung, die aus den Arbeiterbildungsvereinen heraus entstanden waren.

So bestand zum Beispiel der Frankfurter Arbeiterbildungsverein auch nach der Gründung des ADAV weiter, obwohl der Vorsitzende des Vereins, der Chemiker Theodor Müller, von Lassalle umworben worden war. Müller war daran gelegen, unbesehen der starken Politisierung der Arbeiterbewegung vor allem die Bildungsbestrebungen der Arbeiter zu fördern – ein Wunsch, der schließlich von Lassalle respektiert wurde.2 In Kassel ging der dortige Arbeiter-Fortbildungs-Verein sehr deutlich auf Distanz zu den politischen Bestrebungen der organisierten Arbeiterbewegung, die in den Augen der bürgerlichen-liberalen Vereinsgründer mit der Gründung der ersten Arbeiterpartei, des ADAV, eine „Kriegserklärung gegen Kapital und Arbeitgeber“ abgegeben hatte. Um diese Distanzierung sowohl im Inneren als auch durch ein nach außen hin sichtbares Zeichen zu unterstreichen, revidierte der Verein 1867 seine Satzung. Durch eine Reglementierung der Aufnahmevoraussetzungen von Neumitgliedern und eine stärkere Kontrolle bei der Wahl des Vorstands sollte verhindert werden, dass „der Verein nach und nach in sozialdemokratische Hände hinübergespielt würde“.3

1865 entwickelte sich besonders im hessischen Raum aus den Kreisen der bürgerlich-liberal orientierten Vertreter der frühen Arbeiterbewegung heraus die Idee, eine Volkspartei zu gründen, in der die verschiedenen Strömungen der Arbeiterbewegung und der ihr nahe stehenden liberalen Bewegung zusammengefasst werden sollten. Ludwig Büchner zählte zu den wichtigsten Unterstützern dieser Bewegung, die aus Südhessen heraus einen wichtigen Arm des Vereinstags Deutscher Arbeitervereine (VDAV), der 1863 den Dachverband einer gemäßigt orientierten Strömung der Arbeiterbewegung bildete, sich auf die regionalen Arbeiterbildungsvereine stützte und in den ersten Jahren seines Bestehens eng mit liberalen Gruppierungen zusammenarbeitete.4

Die aus diesem Kontext hervorgegangenen „demokratischen Kandidaten“ wurden bei den Wahlen zum Zollparlament 1867 von August Bebel (1840–1913) und Wilhelm Liebknecht (1826–1900) unterstützt.5

Bebel und Liebknecht waren ihrerseits die wichtigsten Kräfte bei der Gründung der dem ADAV gegenüberstehenden Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP), die ursprünglich auf Bestrebungen des liberalen Nationalvereins zurückging, die Arbeitervereine an das bürgerliche Lager zu binden, schließlich aber ebenfalls auf eine politische, an den Ideen des Marxismus ausgerichtete Linie einschwenkte.

Der durch Ferdinand Lassalle in Leipzig ins Leben gerufene „Allgemeine Deutsche Arbeiterverein“ und die in Eisenach entstandene liberal-demokratische Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) vereinigten sich 1875 in Gotha zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAP), die sich 1890 in Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) umbenannte. Die Sozialdemokratie beziehungsweise die sozialdemokratischen Parteien wurden als national unzuverlässig und staatsfeindlich angesehen. Für die Arbeiter wurde die Sozialdemokratie jedoch zur politischen Heimat, die eine eigene Subkultur als Emanzipations- und Kulturbewegung entwickelte. Zahlreiche von den sozialdemokratischen Parteien und den Gewerkschaften ins Leben gerufene soziale und kulturelle Einrichtungen wie Unterstützungskassen, Spar- und Baugesellschaften, Kindergärten oder Sport- und Gesangvereine erlangten große Bedeutung für die politische Emanzipation der Arbeiter.

4. Die Anfänge des gewerkschaftlich organisierten Arbeitskampfes im Deutschen Kaiserreich

Zwar verloren die in den 1860er- und 1870er- Jahren erstmals in größerer Zahl gegründeten Arbeitervereine und Gewerkschaften durch das Sozialistengesetz von 1878 (vollständiges Verbot gewerkschaftlicher Aktivitäten bis 1890) bereits kurz nach ihrer Entstehung wieder stark an Boden, der Solidaritätsgedanke innerhalb der Arbeiterschaft wurde aber durch die bismarcksche Repressionspolitik in erheblichem Maße verstärkt. Mit der industriellen Hochkonjunkturphase seit Mitte der 1890er-Jahre bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs nahm nicht nur die Anzahl gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer, sondern auch die Zahl der Arbeitskämpfe sprunghaft zu. Die sich 1890 reichsweit auf etwa 300.000 beziffernde Zahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter vergrößerte sich bis 1913 beträchtlich auf schätzungsweise 2,5 Millionen oder rund 36 Prozent aller Industriearbeitskräfte in Deutschland. Parallel dazu verzeichnete die Streikhäufigkeit um die Jahrhundertwende einen drastischen Anstieg. 1903 überschritt die Gesamtzahl der jährlich durchgeführten Streikaktionen erstmals die 1.000er-Marke, ab 1910 waren etwa 2.000 Streiks pro Jahr die Regel. Hatte anfangs die Verkürzung der Arbeitszeit die zentrale Forderung der Arbeitnehmer gebildet, – die Industriearbeiterschaft verdankte es vor allem ihrer Bereitschaft zum gewerkschaftlich organisierten Arbeitskampf, dass die durchschnittliche Tagesarbeitszeit von vormals zwölf Stunden ab 1900 auf zehn Stunden und weniger verringert wurde –, so verlagerte sich das Schwergewicht im Verlauf der 1890er-Jahre deutlich auf die Forderungen nach gerechterem Arbeitslohn. Streiks wurden vor 1914 regelmäßig als ausgesprochen harte Auseinandersetzungen geführt, da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch nicht im heutigen Sinne als „Sozialpartner“ verstanden. Arbeitsniederlegungen wurden von den Fabrikbesitzern durch Aussperrungen beantwortet, die in aller Regel dann nicht nur den bestreikten Betrieb durchgeführt wurden, sondern auch in den (nicht bestreikten) übrigen Betrieben der gleichen Branche vor Ort. In den Ausstand getretene Arbeiter wurden oftmals kurzerhand durch neue Kräfte ersetzt, was dazu führte, dass die Betroffenen oftmals gezwungen waren, Stadt und Region hinter sich zu lassen, um anderswo eine neue Anstellung zu finden.

So streikte der 1881 gegründete Fachverein der Frankfurter Schreiner 1882 für einen vierwöchigen Zeitraum und erneut und mit großem Erfolg im darauffolgenden Jahr 1883. Die Organisation des Arbeitsausstands der Schreiner im Jahr 1893 war sorgfältig vorbereitet und stellte die Vorzüge eines Fachvereins bei der Durchsetzung gewerkschaftlicher Forderungen unter Beweis. Vgl. Volker Eichler, Sozialistische Arbeiterbewegung in Frankfurt am Main 1878–1895 (Studien zur Frankfurter Geschichte 17), S. 103-105.

5. Arbeitskämpfe im Großherzogtum Hessen vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges

Im Großherzogtum Hessen (-Darmstadt) wurde ab 1909 die Zahl der bestreikten Betriebe statistisch erfasst. Demnach wurde im Großherzogtum 1911 insgesamt 47-mal gestreikt, in drei Fällen wehrten sich die Arbeitgeber gegen die Arbeitsniederlegungen mit Aussperrungen. 1912 verzeichnet die Statistik 34 Streiks und zehn Aussperrungen, 1913 43 Streiks und sechs Aussperrungen. Streikzentren waren die Städte Offenbach am Main, Mainz und Darmstadt. In der Regel beschränkte sich die Dauer der Arbeitsausstände auf wenige Tage, doch war im Einzelfall auch eine Streikdauer von 30 bis 40, im Extremfall auch von 90 bis 100 oder mehr Tagen möglich (1910/11 streikten die Formstecher in Gießen für die Dauer von nicht weniger als 277 Tagen). Die Praxis, Arbeitsniederlegungen in einem Betrieb mit der Aussperrung aller Arbeiter sämtlicher Betriebe einer bestimmten Branche in einer bestimmten Region zu beantworten, führte zum Beispiel im März und April 1912, als 24 Schneider in Darmstadt streikten, dazu, dass dort zusammen 200 Personen in 46 Betrieben ausgesperrt wurden. Im darauffolgenden Mai standen in Darmstadt 24 streikende Metallarbeitern in sieben Betrieben 630 nicht-streikenden Kollegen in anderen Betrieben gegenüber, die man ebenfalls mit aussperrte.6

Erst nach dem Ende des Ersten Weltkriegs kam es 1919 mit der Gründung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Verankerung der Koalitionsfreiheit in der Weimarer Verfassung und der gesetzlich verbrieften Anerkennung der Rechtsverbindlichkeit von Tarifverträgen zu einer Stärkung des Streikrechts der gewerkschaftlichen organisierten Arbeiter.

6. Streik der Metallarbeitergewerkschaft in Hessen 1951 – der erste große Flächenstreik in der Bundesrepublik

In Hessen kam es 1951 zu einem vierwöchigen Flächenstreik in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie und damit zum ersten großen Flächenstreik in der Geschichte der noch jungen Bundesrepublik. Er wurde von der IG Metall um Lohnerhöhungen geführt. Ziel war es, einen (bundesweiten) Durchbruch in der Lohnpolitik zu bewirken. Gefordert wurde eine Erhöhung der Ecklöhne der Arbeiter von 1,37 DM auf 1,49 DM brutto pro Stunde DM sowie eine entsprechende Erhöhung der Gehälter der Angestellten. Die zum 15. Juni 1951 wirksame Kündigung aller bestehenden Lohn- und Gehaltstarife wurde von der Gewerkschaft mit der ungerechten Verteilung des Sozialprodukts, der positiven Umsatzentwicklung der hessischen Metallunternehmen und den gestiegenen Lebenshaltungskosten begründet.7

Als Ergebnis des gut vierwöchigen Arbeitskampfes erbrachten die Verhandlungen zwischen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite schließlich eine Erhöhung des Ecklohns um durchschnittlich 6,5 Pfennige.

Zahlreiche der im Wiederaufbau begriffenen mittelständischen und Groß-Unternehmen in Hessen, die gerade erst damit begonnen hatten, die Folgen der Kriegszerstörungen und des wirtschaftlichen Vakuums vor Durchführung der Währungsreform zu verkraften und dabei im Zuge einer allgemeinen ökonomischen Aufwärtsentwicklung so etwas wie einen Silberstreif am Horizont erblickten, wurden durch die Arbeitsniederlegungen hart getroffen. Vielfach waren wochenlange Produktionsausfälle zu beklagen, so nicht nur in den Hallen von Konzernen wie der Adam Opel AG in Rüsselsheim, sondern auch bei kleineren Herstellern der Metallindustrie wie zum Beispiel dem Fahrrad- und Schreibmaschinenhersteller Torpedo-Werke AG in Frankfurt-Rödelheim, wo die Arbeit fast einen Monat lang, vom 27. August bis zum 22. September 1951, vollständig ruhte.

7. Zusammenbruch der staatlichen Ordnung? – Gewalt gegen Streikbrecher bei Opel in Rüsselsheim

Die Bestreikung von Betrieben wurde während des Arbeitskampfes des Jahres 1951 von den Belegschaften teils erbittert verteidigt. Bei Opel entbrannte zeitweise ein Machtkampf um die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung: Arbeitswillige Mitarbeiter wurden als „Streikbrecher“ teilweise gewaltsam von den gewerkschaftlich organisierten Streikposten am Betreten des Werksgeländes gehindert. Offiziell war es allein den acht amerikanischen Vorposten des amerikanischen Opel-Mutterkonzerns General Motors, den knapp hundert Direktoren und Angestellten der deutschen Verwaltung und etwa 450 Notstandsarbeitern möglich, am Morgen nach Vorlage eines Sonderausweises der Streikleitung das Werk in Rüsselsheim unbehelligt zu betreten. Andere Mitarbeiter, die ungeachtet der Aufrufe zur Arbeitsniederlegung versuchten, an ihren Arbeitsplatz zu gelangen, sahen sich Hundertschaften von streikenden Kollegen gegenüber, die am Freitag, den 7. September unter Androhung körperlicher Gewalt die Zugänge zu den Produktionsstätten des Automobilherstellers systematisch verrammelten. Angesichts der Lage und aus Angst vor eskalierenden Zwischenfällen bat Generaldirektor Edward W. Zdunek (1897–1963) in einem Fernschreiben den Hessischen Staatsminister des Innern Heinrich Zinnkann (1885–1973) darum „alles zu veranlassen, damit ab Montag alle Werkseingänge mit genügend Polizei besetzt sind, um allen Arbeitswilligen ungehinderten Eintritt zu ermöglichen.“

8. Gesellschaftspolitisch motivierte Streiks in Hessen

Nicht nur tarifliche Auseinandersetzungen führten zu Arbeitsniederlegungen: So traten etwa am 25. März 1958 rund 500 Mitarbeiter der Kasseler Henschel-Werke kurzzeitig in Streik, um gegen die Bewaffnung der Bundesrepublik mit Atomwaffen zu protestieren. Dieser Arbeitsausstand war nicht gewerkschaftlich organisiert worden, vielmehr forderten die streikenden Beschäftigten eine Solidaritätserklärung der Industriegewerkschaft Metall.8 An diesem Tag billigte der Deutsche Bundestag mit der Stimmenmehrheit der aus CDU/CSU und Deutscher Partei gebildeten Regierungskoalition die Ausrüstung der Bundeswehr mit Trägersystemen für Nuklearwaffen.

9. Das in der hessischen Verfassung verankerte Aussperrungsverbot

Die Verfassung des Landes Hessen weist in Hinblick auf die bei Arbeitskämpfen von Arbeitgeberseite als Druckmittel eingesetzten betrieblichen Aussperrungen eine Besonderheit auf, die unter anderem 1951 bei dem großen Flächenstreik in der Metallbranche der Metallgewerkschaft bei der Durchsetzung auch jenseits der hessischen Grenzen Signalwirkung erzielender Abschlüsse das Bundesland als besonders geeignetes Streikgebiet erschienen ließ: Rein formal untersagt die hessische Landesverfassung in Artikel 29, Abs. 5 eine Aussperrung der Arbeitnehmer als rechtswidrig. Damit besteht in Hessen ein einzigartiger Sonderfall, der die „Kampfparität“ der sich bei Arbeitskämpfen gegenüberstehenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite einseitig zu Ungunsten der Arbeitgeber beeinträchtigt. Die mit diesem Kuriosum der hessischen Verfassung in Zusammenhang stehenden rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitgebern und dem Land Hessen ziehen sich wie ein roter Faden durch die gesamte Geschichte verschärfter Auseinandersetzungen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in mehr als sechs Jahrzehnten hessischer Nachkriegsgeschichte.

Einen Höhepunkt fand die Kontroverse um das hessische Aussperrungsverbot Mitte der 1960er-Jahre. In Zusammenhang mit Tarifauseinandersetzungen in der hessischen Metallindustrie und den Anstrengungen des Metall-Arbeitgeberverbandes, die Gültigkeit des Artikels 29 durch eine verfassungsrechtliche Überprüfung zu negieren, äußerten sich 1966 der hessische Ministerpräsident Georg August Zinn und der hessische Minister für Wirtschaft und Verkehr, Rudi Arndt (Zinn im Februar 1966 im Hessischen Landtag; sowohl Zinn als auch Arndt im Herbst des Jahres im Interview gegenüber der Zeitschrift „Industrie-Kurier“). Die beiden hessischen Spitzenpolitiker verwiesen mit Nachdruck auf den in der Landesverfassung niedergeschriebenen Artikel 29, Abs. 5 und drohten den Arbeitgebern der hessischen Metallindustrie mit Konsequenzen, sollten diese Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitnehmer mit Aussperrungen beantworten.

Der Arbeitgeberverband der Metallindustrie reichte daraufhin eine vorbeugende Unterlassungsklage vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden ein, um seine Mitglieder vor staatlichen (polizeilichen) Aktionen zu schützen, die auf eine „nach absolut herrschender Meinung in der Rechtslehre nichtigen“ Bestimmung der Landesverfassung gestützt werden.9

Zwar wurden sowohl der Antrag des Arbeitgeberverbandes, das in die hessische Landesverfassung eingeschriebene Aussperrungsverbot für verfassungswidrig zu erklären, als auch die gegen die hessische Landesregierung gerichtete vorbeugende Unterlassungsklage von den zuständigen Instanzen in Frankfurt (sechste Kammer des Verwaltungsgerichts) bzw. Kassel (Hessischer Verwaltungsgerichtshof)10 abgewiesen. Jedoch hat in der Folgezeit die Spruchpraxis der zuständigen Gerichte die seit jeher von Rechtsexperten vertretene Auffassung der „Nichtigkeit“ des Artikels 29 der hessischen Landesverfassung wiederholt bestätigt und das in der hessischen Verfassung verankerte Aussperrungsverbot für ungültig erklärt, da entsprechende Bestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des deutschen Bundesrechts als höherrangig zu betrachten sind („Bundesrecht bricht Landesrecht“) und die in Hessen formal bestehende Einschränkung des Rechts der Arbeitgeber auf Abwehrmaßnahmen außer Kraft setzen.

Kai Umbach


  1. Auf kleine Gruppen und einzelne Gewerbe beschränkte Streikaktionen zur Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen hatte es in Hessen allerdings schon zuvor gegeben. Sie bildeten nicht den Charakter einer sozialen Massenbewegungen oder die Form einer politischen Organisation aus und sind als punktuelle Erscheinungen einzelner Gruppen zu verstehen, die ihren jeweils spezifischen Forderungen mit dem Mittel des Arbeitskampfs Nachdruck verliehen. 1784 protestierten die Frankfurter Schlossergesellen gegen einen Erlass des Rates, Soldaten zur Gesellenarbeit zuzulassen, und legten als Zeichen ihrer Empörung die Arbeit nieder. Zwei Meister hatten aufgrund lebhafter Nachfrage zuvor eine relativ große Anzahl Soldaten anstelle von gelernten Schlossern eingestellt. Solche und andere Beispiele besonders zahlreicher Gesellenstreiks im 18. Jahrhundert sind jedoch kein Beleg dafür, bereits von einer „Arbeiterbewegung“ im Merkantilismus zu sprechen. Vgl. dazu Beier, Gerhard: Arbeiterbewegung in Hessen: zur Geschichte der hessischen Arbeiterbewegung durch 150 Jahre (1834–1984) (Reihe Die Hessen-Bibliothek im Insel-Verlag), 1. Aufl., Frankfurt am Main 1984, S. 47 ff.; Andreas Griessinger, Das symbolische Kapital der Ehre. Streikbewegungen und kollektives Bewußtsein deutscher Handwerksgesellen im 18. Jahrhundert (Ullstein-Buch 35080: Ullstein-Materialien / Sozialgeschichtliche Bibliothek), Frankfurt am Main u.a. 1981, S. 245 ff.
  2. Vgl. Franz Mehring, Geschichte der deutschen Sozialdemokratie, Bd. 3, Paderborn 2011 [Reprint der 4. Auflage des Originals von 1909], S. 146.
  3. Christoph Heckmann, Arbeiter-Fortbildungs-Verein zu Cassel. Festschrift zum 50jährigen Jubiläum [1859–1909]. Auf Grund der Jahres- und Versammlungsberichte verfaßt von Ch. Heckmann, Cassel 1909, S. 42.
  4. Am 16. Juli 1865 trafen sich zu diesem Zweck Vertreter der Arbeitervereine des Maingauverbandes in Darmstadt. Unter ihnen befanden sich auch vormalige Anhänger Ferdinand Lassalles aus Offenbach. Vgl. Gerhard Beier, Arbeiterbewegung in Hessen. Zur Geschichte der hessischen Arbeiterbewegung durch 150 Jahre (1834–1984) (Reihe Die Hessen-Bibliothek im Insel-Verlag), Frankfurt am Main 1984, S. 136.
  5. Bebel, August: Aus meinem Leben. Autobiographie in drei Teilen. Erster Teil, Hamburg 2013 [Reprint der Originalausgabe von 1946 (Berlin: Dietz, Unveränd. Nachdruck, 1. Aufl.)], S. 166.
  6. Digitales Archiv Hessen-Darmstadt: Der Streik bei den Veith-Werken in Sandbach/Odenwald 1912 [Elektronische Ressource]; URL: http://www.digada.de/industrialisierung/streik/dokumentestreik.htm [eingesehen am 27.11.2014].
  7. Zu dem ersten großen Streik in der Geschichte der Bundesrepublik, an dem sich in Hessen 70.000 Metallarbeiter beteiligten vgl. ausführlich: Arnold Bettien, Arbeitskampf im Kalten Krieg. Hessische Metallarbeiter gegen Lohndiktat und Restauration (Schriftenreihe für Sozialgeschichte und Arbeiterbewegung 31), Marburg 1983.
  8. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.3.1958, S. 3: Streik gegen Atombewaffnung.
  9. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.11.1966, S. 4: Klage gegen das Aussperrungs-Verbot: Hessens Metallindustrie will sich vor Maßnahmen des Landes schützen.
  10. Vgl. Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. März 1968 - Aktz: II OE 59/67, abgedruckt in: Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 21 (1968), S. 574 ff.
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Arbeitskämpfe · Aussperrungen · Wochenarbeitszeit · Streiks
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  1. Ende des Arbeitskampfes der organisierten Maurer in Frankfurt, Januar - Februar 1900
  2. Verwaltungsstelle des Verbands christlicher Maurer in Frankfurt, 1. Februar 1900
  3. Streik der Maurergehilfen in Wiesbaden, 17. April 1900
  4. Maurerstreik in Fulda durch christliche Arbeiter organisiert, Mai-Juni 1900
  5. Bericht über mehrere Streikaktionen in Frankfurt, 7. Mai 1900
  6. Ausstand der Pflasterer in Kassel, 10. August 1900
  7. Streik der Arbeiter in einer Frankfurter Maschinenfabrik, Oktober 1900
  8. Bericht des Kasseler Regierungspräsidenten zum Arbeitermangel auf dem Land, 9. Oktober 1900
  9. Bericht des Regierungspräsidenten über die Lage der Arbeiter im Regierungbezirk Kassel, 9. Oktober 1900
  10. Streik der Frankfurter Damenschneider, März-April 1901
  11. Streik von Webern in der Tuchfabrik bei Adelshausen, 14.-17. Mai 1901
  12. Streik der Arbeiter an der Bahnneubaustrecke Schwebda-Wanfried, 22. Mai 1901
  13. Streik der Tongrubenarbeiter in Breitscheid, Anfang Juni 1901
  14. Streik der Maschinenarbeiter der Frankfurter Fabrik Schrader & Rüdiger, 27. Juni - 11. Juli 1901
  15. Bericht über kleinere Streikbewegungen im Regierungsbezirk Wiesbaden, 5. Juli 1901
  16. Bauarbeiterstreik beeinträchtigt Kasseler Baugewerbe, 30. September 1903
  17. Streik von Bauarbeitern in Marburg, Juni 1904
  18. Aussperrungen im Baugewerbe im Rhein-Main-Gebiet, Juni-Juli 1904
  19. Aussperrung von Bauarbeitern durch die Bauunternehmer in Frankfurt, 6. Juli - 15. August 1904
  20. Arbeitskämpfe in Offenbach, März-Juni 1905
  21. Aussperrung von Metallarbeitern in Offenbach, 12. Oktober 1906
  22. Streiks und Aussperrungen in Offenbacher Maschinenfabriken, 29. April 1907
  23. Aussperrung von Tausenden von Metallarbeitern im Rhein-Main-Gebiet, Mai 1912
  24. Aussperrungen im Offenbacher Malerhandwerk, 8. März-19. Mai 1913
  25. Auseinandersetzung bei Streiks in Kassel, 30. März 1913
  26. Streiks in einer Maschinenfabrik in Höchst, 12. August 1917
  27. Streikbewegung erfasst Rüstungsbetriebe in Kassel, 30. Januar 1918
  28. Streiks in großen Kasseler Industriebetrieben, 31. Januar 1918
  29. Stellungnahme des Ministers von Hombergk zum Ausbleiben von Streiks im Großherzogtum, 31. Januar 1918
  30. Einführung des Achtstundentages, Mitte November 1918
  31. Generalstreik der Linken endet in Tumulten, 18. März 1920
  32. Streik der Transportarbeiter in Offenbach, April 1921
  33. Versorgungsengpässe durch einen Streik der Eisenbahner, Februar 1922
  34. Erbitterte Auseinandersetzungen bei Streiks der Metallarbeiter, Frühjahr 1922
  35. Streik der Buchdrucker im Rhein-Main-Gebiet, August 1922
  36. Streik der Portefeuiller in Offenbach, 7. Juni - 21. Juli 1924
  37. Stadt Frankenberg erklärt Sympathie mit streikenden Thonet-Arbeitern, 13. Juli 1925
  38. Streik und Arbeitsverweigerung der sogenannten Wohlfahrtserwerbslosen in Marburg, 5. Dezember 1932
  39. Streikende Arbeitslose aus dem Marburger Rathaus vertrieben, 21. Januar 1933
  40. Eiserne Front und Reichsbanner warnen vor „wilden Aktionen“, 2. Februar 1933
  41. Lohnstreik in den Rüsselsheimer Opelwerken, 25. Juni 1936
  42. Rundfunkrede von James R. Newman zur Versorgungs- und Sicherheitslage in Hessen, 16. Mai 1947
  43. Erfolgreicher Streik der Bauarbeiter in Hessen, 28. August-9. September 1950
  44. Kündigung sämtlicher Lohn- und Gehaltstarife in der hessischen Metallindustrie durch die IG Metall, 31. Mai 1951
  45. Arbeitgeberverband der hessischen Metallindustrie beschließt Verhandlungsstrategie im Tarifstreit, 21. Juni 1951
  46. Ergebnisloses Ende der ersten Verhandlungsrunde im Tarifstreit in der hessischen Metallindustrie, 4. Juli 1951
  47. Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft lehnt gewerkschaftliche Lohnforderungen ab, 12. Juli 1951
  48. „Lohndiktat“ der Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde im Tarifstreit in der hessischen Metallindustrie, 16. Juli 1951
  49. Erste Kampfmaßnahme im Tarifstreit in der hessischen Metallindustrie: Lohnkommission der IG Metall empfiehlt Verweigerung von Überstunden, 23. Juli 1951
  50. Hessische Bauern beraten über Milchlieferstreik, 30. Juli 1951