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Prozessende in Frankfurt im Mordfall Beate Kablau, 27. Februar 1967

Das Urteil gegen die 26-jährige Ursula Kablau ist rechtskräftig. Sie wird wegen Beihilfe zum Mord an ihrer Tochter Beate zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Gericht sah in dem Stiefvater von Beate, Walter Kablau, der bereits zwei Jahre vor der Urteilsverkündung im Main Selbstmord begangen hatte, den Mörder Beates.1 Rechtsanwalt und Pflichtverteidiger Günther Dörr vom Frankfurter Schwurgericht forderte den Freispruch für seine Mandantin.2 Die siebenjährige Beate war am 5. Januar 1965 im Keller eines Frankfurter Mietshauses ermordet worden. Aufgrund der im Mordfall Kablau geschehenen Ermittlungsfehler kam eine politische Diskussion um den Ausbildungsstand der Polizei auf. Dabei ging es nicht nur um diesen Fall, sondern umfasste auch andere Kindstötungen und unaufgeklärte Mordfälle, bei denen Ermittlungsfehler festgestellt werden mussten, wie beispielsweise die Ermordung Timo Rinnelts in Wiesbaden oder die der Frankfurter Prostituierten Rosemarie Nitribitt.3
(FW)


  1. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.3.1967, S. 15: Kablau-Prozeß beendet; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.12.1965, S. 23: Frankfurt am Main im Jahre 1965.
  2. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.2.1967, S. 21: Der Verteidiger fordert Freispruch; DER SPIEGEL 8/1967, 15.2.1967: „Aber er zeigte echte Rührung…“
  3. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.1.1965, S. 17: Wie sind sie ausgebildet?
Records
Recommended Citation
„Prozessende in Frankfurt im Mordfall Beate Kablau, 27. Februar 1967“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/5269> (Stand: 16.11.2021)
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