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Hessischer Staatsgerichtshof sieht keine Pflicht zum Schulgebet, 27. Oktober 1965

Der sogenannte Schulgebetsstreit, der sich von der Diesterwegschule in Frankfurt am Main bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zog, ist nun beigelegt.1 Der Frankfurter SPD-Stadtverordnete Diether Hoffmann (1929–2017) hatte vor dem Hessischen Staatsgerichtshof geklagt und erstritten, dass die Klasse seines Sohnes ohne Einverständnis nicht vor dem Unterrichtsbeginn zum gemeinsamen Beten verpflichtet ist. Daraufhin hatte der Ministerialrat beim Bundesrechnungshof Karl Rambow, dessen Tochter in dieselbe Klasse wie der Sohn Hoffmanns ging, vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht vergeblich eine gegenteilige Entscheidung zu erreichen versucht.2 Ein ähnlicher Fall ereignete sich in einer Bad Homburger Grundschule. Eltern hatten sich gegen die Durchführung einer morgendlichen Andacht in den Klassen ihrer Kinder ausgesprochen, worauf die Schulleitung der Grundschule die Morgengebete untersagte. Dem entgegen sahen Eltern der Mitschüler darin ihr Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit gefährdet. Eine innerschulische Kompromisslösung führte letztendlich zur Einigung.3
(FW)


  1. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.2.1966, S. 69: Das Schulgebet muß nochmals vor den Richter; Franz, Chronik Hessens, S. 452.
  2. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.2.1966, S. 69: Das Schulgebet muß nochmals vor den Richter.
  3. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.11.1967, S. 17: Schulgebetstreit beigelegt; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2.11.1967, S. 30: Zum Streit ums Schulgebet.
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Staatsgerichtshof sieht keine Pflicht zum Schulgebet, 27. Oktober 1965“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1212> (Stand: 26.11.2022)
Ereignisse im September 1965 | Oktober 1965 | November 1965
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