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IG Metall beschließt Durchführung einer Urabstimmung in der hessischen Metallindustrie, 13. August 1951

Die Industriegewerkschaft Metall fasst den Beschluss, die Beschäftigten in der hessischen Metallindustrie zu einer Urabstimmung aufzufordern. Gegenstand der Urabstimmung ist die Frage, ob sich die hessischen Metall-Beschäftigten dazu entschließen, der Gewerkschaft den Auftrag zu erteilen „die notwendigen Massnahmen zur Durchsetzung unserer Forderungen [Erhöhung des Arbeiterlohns um zwölf Pfennig je Arbeitsstunde und entsprechende Anhebung der Angestelltengehälter] einzuleiten und durchzuführen. Dazu gehört auch die Verkündigung des Streiks und dessen Durchführung.1 Gleichzeitig streiken bereits etwa 4.000 Arbeiter im hessischen Heizungs- und Installationsgewerbe um die Erhöhung des Ecklohnes um zwölf Pfennig durchzusetzen.
(KU)


  1. Zitiert nach Bettien, Arbeitskampf im Kalten Krieg. Hessische Metallarbeiter gegen Lohndiktat und Restauration, Marburg 1983, S. 150.
Belege
Empfohlene Zitierweise
„IG Metall beschließt Durchführung einer Urabstimmung in der hessischen Metallindustrie, 13. August 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4702> (Stand: 13.8.2020)
Ereignisse im Juli 1951 | August 1951 | September 1951
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