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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

Beschäftigte im hessischen Heizungshandwerk und in der Heizungsindustrie legen die Arbeit nieder, 13. August 1951

Nach der Aufkündigung des Lohnabkommens für das Klempner-, Installateur-, Zentralheizungsbauer- und Kupferschmiedehandwerk am 30. Juni 1951, erfolglosen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite und einer am 25. Juli durchgeführten Urabstimmung in den Betrieben legen etwa 1.000 Arbeiter im Heizungshandwerk und in der Heizungsindustrie die Arbeit nieder. Die Forderungen der IG Metall für das Heizungs- und Installationshandwerk – eine Lohnerhöhung von zwölf Pfennigen für den Stunden-Ecklohn,1 eine Erhöhung der Auslösungssätze (Erstattung von Unkosten und Verpflegung bei Einsatz der Handwerker an einem auswärtigen Arbeitsort) und die Neuaushandlung eines Manteltarifvertrags – konnten gegenüber den Arbeitgebern nicht durchgesetzt werden. Der Arbeitgeberverband der hessischen Metallindustrie hatte demgegenüber betont, daß durch einen Streik wirtschaftliche Schwierigkeiten, die durch die Kohlen- und Materialknappheit entstanden seien und bereits zu Kurzarbeit geführt hätten, nur noch vergrößert würden. Mit einer Verringerung der Produktion und damit des Exports entfielen erst recht die Voraussetzungen für höhere Löhne. Die IG Metall folgte nicht dem vom Arbeitgeberverband am 16. Juli unterbreiteten Angebot, die Lohnverhandlungen um sechs Wochen zu vertagen, sondern leitete am 25. Juli die Urabstimmung ein, bei der sich die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder für den Streik zur Durchsetzung der gewerkschaftlichen Forderungen ausspricht. Der Arbeitsausstand bewirkt bereits am ersten Streiktag ein Einlenken der Arbeitgeberseite, die sich zu erneuten Verhandlungen bereit erklärt. Die Forderungen der Gewerkschaft können fast vollständig durchgesetzt werden. Am Abend des 15. August 1951 kommt es zum Abschluss eines Lohnabkommens, das die Erhöhung des Ecklohns (Basis ist der Tarif „Ortsklasse I“) um elf Pfennig, eine Erhöhung der Auslösungssätze für Monteure und tarifliche Verbesserungen für Spengler und Installateure vorsieht.2

Am 13. August 1951 verkündet die IG Metall gleichfalls den Urabstimmungstermin (16. August 1951) für die gesamte hessische Metallindustrie (Eisen-, Metall- und Elektroindustrie), nachdem am 31. Mai sämtliche Lohn- und Gehaltstarife durch die Bezirksleitung in Frankfurt am Main gekündigt worden waren.
(KU)


  1. Der Ecklohn wird bei Tarifverhandlungen stellvertretend als Verhandlungsgegenstand verwand. Er bezeichnet den tariflich festgesetzten Stundenlohn für eine mittlere Facharbeitergruppe (in der Regel ist das der für einen über 21 Jahre alten Facharbeiter der untersten Tarifgruppe festgesetzte Normallohn), aus dem sich durch prozentualen Zu- oder Abschlag die Tariflöhne für die übrigen Tarifgruppen errechnen lassen (bei dieser Berechnung muss das Verhältnis der Tarifgruppen untereinander durch Arbeitsbewertung exakt festgelegt sein).
  2. Vgl. Arnold Bettien, Arbeitskampf im Kalten Krieg. Hessische Metallarbeiter gegen Lohndiktat und Restauration (Schriftenreihe für Sozialgeschichte und Arbeiterbewegung 31), Marburg 1983; S. 149 f.
Belege
Hebis-Klassifikation
541545, Lohn und Einkommen
Hebis-Schlagwort
Gewerkschaftspolitik ; Arbeitskampf ; Hessen ; Metallindustrie ; Fünfziger Jahre; Hessen ; Streiks
Empfohlene Zitierweise
„Beschäftigte im hessischen Heizungshandwerk und in der Heizungsindustrie legen die Arbeit nieder, 13. August 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4686> (Stand: 13.8.2021)
Ereignisse im Juli 1951 | August 1951 | September 1951
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