Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten, 29. Mai 1946
Die groß-hessische Regierung erlässt ein Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten, das die Einleitung von Ermittlungsverfahren erleichtert. Das Gesetz legt fest, dass aus politischen, rassistischen oder religiösen Motiven begangene Verbrechen mit Ablauf der NS-Zeit nicht verjährt sind und dass Handeln auf Befehl eines Vorgesetzten oder einer übergeordneten Institution nicht von der Verantwortlichkeit entbindet. Insbesondere die ab 1933 an Juden verübten NS-Gewalttaten sollen verfolgt werden. Bis 1950 urteilen deutsche Gerichte in über 200 Verfahren allein wegen der im Kontext des Novemberpogroms von 1938 begangenen schweren Straftaten.
(CP)
- Belege
- Krause-Vilmar, Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, 2006, S. 226
- Mühlhausen, Demokratischer Neubeginn, Wiesbaden 2005, S. 54
- Empfohlene Zitierweise
- „Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten, 29. Mai 1946“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3577> (Stand: 28.6.2023)