Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

Reiseverbot in die BRD, 17. August 1961

Nachdem vom 13. August an die Ausreise aus dem letztmöglichen Schlupfloch der DDR, Berlin, durch den Bau der Mauer nicht mehr möglich ist, verhängen nun Behörden ein totales Reiseverbot. Mit ca. 1.300 Personen, die von der DDR in die BRD im Jahr 1961 gereist sind, hat der Verkehr um 98 Prozent abgenommen. Zur Reise in die BRD (zum Beispiel um Familienmitglieder zu besuchen oder geschäftliche Angelegenheiten zu erledigen) sind von nun wichtige Gründe zur Erlangung der Reiseerlaubnis von Bedeutung. Zumeist sind es nur noch Wissenschaftler, Geschäftsleute, Sportler oder Personen, die im Güterverkehr beschäftigt sind, welche in die BRD reisen dürfen. Familien sind somit bis zum Ende der DDR getrennt gewesen. Beschränkungen seitens der Regierung der Bundesrepublik gibt es nicht.

Zur Regelung des Grenzverkehrs sind auf der 1.381 Kilometer langen Demarkationslinie „fünf Straßenübergänge, acht Eisenbahnübergänge und zwei Wasserstraßen geöffnet“ (Mitten in Deutschland, S. 7). Davon befindet sich auf hessischer Seite ein Straßenübergang bei Herleshausen und ein Bahnübergang bei Bebra.
(MW)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Reiseverbot in die BRD, 17. August 1961“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4190> (Stand: 17.8.2021)
Ereignisse im Juli 1961 | August 1961 | September 1961
Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31