Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Grafen von Ziegenhain

1254

Übertragung des halben Zehnten zu Merzhausen an Kloster Haina durch Reinhard von Itter

Regest-Nr. 262

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, A II Klöster, Haina, 1254c.
Stückbeschreibung: Pergament, starker Moderschaden, aufgeklebt.
Siegel: Siegel fehlt.
Regesten: Franz, Haina 1, S. 141f., Nr. 240.; Wenck, Hess. Landesgesch. 2, UB, S. 179 Anm.
Regest
Reinhard von Itter (Itre) lässt die Hälfte des Zehnten zu Merzhausen (Meinhardeshusen), die ihm von dem damit belehnten Ritter Bruno von Gerwigshain (Gerwigeshagen) und seinen Söhnen aufgelassen worden ist, seinerseits gemeinsam mit seinen Söhnen Heinrich und Konrad dem Grafen Berthold [I.] von Ziegenhain auf, von dem er sie zu Lehen trug, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Graf sie dem Kloster Haina überträgt und zugleich die Übertragung durch seine Lehnsherren erwirkt. Er und seine Söhne tragen dem Grafen dafür die ihnen von Bruno und seinen Söhnen ersatzweise aufgetragenen Eigengüter auch ihrerseits zu Lehen auf. Siegler: der Aussteller.

Weitere Informationen

Ohne Datum.
Vgl. ID 419

Nachweise

Aussteller

Itter, Reinhard von

Empfänger

Haina, Kloster

Siegler

Itter, Reinhard von

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Berthold I. · Gerwigshain, Bruno von, Ritter · Itter, Heinrich von · Itter, Konrad von

Weitere Orte

Merzhausen · Haina, Kloster

Sachbegriffe

Lehen, Auflassungen von · Klöster, Übertragungen an · Klosterbesitz · Zehnten · Ritter · Lehen, aktiv · Lehnswesen · Vasallen

Textgrundlage

Regest

Franz, Haina 1, S. 141f., Nr. 240.

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 262 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/262> (Stand: 28.03.2024)