Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

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Verfassung

  1. Überblick
  2. Territoriale Neugliederung
  3. Die Hessische Verfassung

1. Überblick

Das Land Hessen wurde am 19. September 1945 durch die Proklamation Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung als Staat „Groß-Hessen“ gegründet. Ausgangspunkt für seine Entstehung war die Übernahme der Hoheitsgewalt durch die amerikanische Militärregierung. Sie vereinigte durch die Proklamation Nr. 2 die Vorgängerstaaten, die ehemals preußischen Provinzen Kurhessen und Nassau sowie den früheren Volksstaat Hessen. Das Land Hessen gab sich als erstes der seit 1945 auf dem Gebiet der alliierten Besatzungszonen entstandenen deutschen Länder eine neue, demokratische Verfassung.

2. Territoriale Neugliederung

Die bis 1934 eigenständig und mit eigenen parlamentarischen Regierungen bestehenden Länder Preußen und der Volksstaat Hessen, deren Territorien nach Ende des 2. Weltkriegs das Bundesland Hessen bildeten, hatten im Dritten Reich ihren Staatscharakter verloren. Nach Ende der NS-Herrschaft konnten beide Länder also nicht in ihrer bestehenden Qualität bestätigt werden. Vielmehr war ihre Neuerrichtung als Staaten erforderlich.

Auf der Konferenz von Jalta (4. bis 11. Februar 1945) hatten sich die alliierten Siegermächte darüber verständigt, dass neben den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion und Großbritannien auch Frankreich eine eigene Besatzungszone erhielt. Diese Entscheidung besaß wichtige Bedeutung für die spätere Gestalt des Landes Hessen, denn die französische Zone sollte aus Teilen des britischen und des amerikanischen Besatzungsgebietes zusammengesetzt werden. Bei der anschließenden Grenzziehung überließen die Amerikaner den Franzosen schließlich das bislang zum Volksstaat Hessen gehörige linksrheinische Hauptgebiet Rheinhessens und vier bisher zu Preußen zählende Landkreise der Provinz Nassau: St. Goarshausen, Unterlahn, Oberwesterwald und Unterwesterwald. Damit umfasste gemäß der vom Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa und späteren Präsidenten der Vereinigten Staaten Dwight D. Eisenhower unterzeichneten Proklamation Nr. 2 der neugegründete Staat die früher zu Preußen bzw. zum Volksstaat Hessen zählenden Provinzen Kurhessen und Nassau (ohne die bislang zu diesen Provinzen gehörenden Exklaven und die vier genannten Landkreise der preußischen Provinz Nassau), sowie die Provinzen Hessen-Starkenburg und Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen.

Obwohl der mit der Proklamation ausgerufene Staat ein „neues“ Land war, entstand (anders als z. B. im Falle von Rheinland-Pfalz) mit Hessen kein künstlich zusammengefügtes politisches Gebilde. Vielmehr entschieden sich die Amerikaner erst nach ausführlichen Beratungen mit deutschen Politikern und Verwaltungsbeamten zu seiner Errichtung.

Die Hessische Verfassung

Die Verfassung des Landes Hessen ist die älteste der heute noch in Kraft stehenden Landesverfassungen. Sie wurde in einem parallel zur Wahl des ersten Hessischen Landtags abgehaltenen Referendum am 1. Dezember 1946 mit einer Mehrheit von 76,8 Prozent der stimmberechtigten Wählerinnen und Wähler angenommen. Sie weist gegenüber dem später, am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat angenommenen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, aber auch im Vergleich zu den meisten anderen Landesverfassungen einige markante Unterschiede auf.

Die Hessische Verfassung enthält eine stark bundesstaatlich-föderative Prägung, die mit der Forderung nach einer synthetischen Verbindung zwischen Bundesstaat und Einheitsstaat unter besonderer Berücksichtigung der bundesstaatlichen Hoheiten bereits in den Zusammenkünften der 15. Juli bis 30. November 1946 die Verfassung erarbeitenden Verfassungsberatenden Landesversammlung zum Ausdruck gekommen war.1

Sie spiegelt zugleich in weiten Teilen die wirtschaftliche und politische Umbruchsituation der unmittelbaren Nachkriegsmonate und geht durch die zeitliche Nähe der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus bei der Einflechtung sozialer Komponenten viel weiter als die meisten der später verabschiedeten Verfassungen anderer deutscher Länder.2

Als erste deutsche Verfassung bekannte sie sich zur vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau und nahm damit das später im Grundgesetz enthaltene Diskriminierungsverbot vorweg. Das auffälligste Merkmal ist jedoch die konsequent sozialstaatliche Ausrichtung des Verfassungstextes der Hessischen Verfassung.3 Sie verankert soziale Grundrechte, die neben die verfassungsrechtlich bereits etablierten Menschen- und Freiheitsrechte treten und ein klares Bekenntnis zum Sozialstaat ablegen. Über vergleichbare Bestimmungen der älteren Weimarer Verfassung, aber auch des nachfolgenden Grundgesetzes hinausgehend, stellt sie besonders die soziale Achtung der Arbeiterschaft in den Vordergrund und macht die Würde und die Persönlichkeit des Einzelnen zur Grundlage der Sozial- und Wirtschaftsordnung.4 Damit folgt sie nicht der etablierten deutschen liberal-demokratischen Verfassungstradition, die bislang die Belange des bourgeoisen Wirtschaftsbürgertums in den Vordergrund stellte: nach den Worten des späteren hessischen Kultusministers und Bundesverfassungsrichters Erwin Stein bildete die Hessische Verfassung „das erste Staatsgrundgesetz, das den Wandel von der nur liberal-humanitären zur sozial-humanitären Ordnung vollzogen hat“.5

Der Umstand, dass die Hessische Verfassung nicht nur einen an Freiheit und Gleichheit orientierten liberalen Grundrechtsteil enthält, sondern auch die soziale Einbindung des Wirtschaftslebens fordert, machte sie zum Vorbild späterer Verfassungen, so z. B. in den Ländern Rheinland-Pfalz und Bremen.

In einem Schreiben an den Präsidenten der Verfassungsberatenden Landesversammlung, Otto Witte, genehmigte US-General Lucius D. Clay im Namen der amerikanischen Besatzungsmacht am 29. Oktober 1946 die Verfassung als Ausdruck des Willens der hessischen Bürger zur Annahme einer demokratischen Verfassung und der Sicherung der Rechte der Einzelperson. Nach der Genehmigung der amerikanischen Militärregierung verabschiedete die Verfassungsberatende Landesversammlung mit den Stimmen von SPD, CDU und KPD die neue Hessische Landesverfassung. Die Abgeordneten der LDP lehnten den am 1. Dezember 1946 der hessischen Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegten Entwurf jedoch ab. Sie begründeten dies mit dem Einwand, dass in der vorliegenden Schlussfassung „Materien zum Inhalt der Landesverfassung erhoben wurden, die der Regelung auf der höheren Ebene überlassen bleiben müssen“. Die Liberalen glaubten zu erkennen, dass „dann, wenn, wie die hessische Verfassung es tun will, die entsprechenden Gesetze über die Sozialversicherung, über die Wirtschafts-Verfassung, über Betriebsräte und so fort innerhalb der einzelnen Länder erlassen werden, eine Chaotisierung des deutschen Wirtschaftslebens eintritt […]“.6

Kai Umbach


  1. Helmut Berding (Bearb.): Die Entstehung der Hessischen Verfassung von 1946: eine Dokumentation. Herausgegeben und eingeleitet von Helmut Berding (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau; 58 / Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen; 10), Wiesbaden 1996, S. 105.
  2. Wikipedia: Artikel „Verfassung des Landes Hessen; URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Landes_Hessen (eingesehen am 07.12.2014).
  3. Frank-Lothar Kroll: Geschichte Hessens (Beck'sche Reihe; 2607: C. H. Beck Wissen), Orig.-Ausg., 2., durchges. und erg. Aufl., München 2010, S. 90.
  4. Kropat, Wolf-Arno (Bearb.): Entnazifizierung, Mitbestimmung, Schulgeldfreiheit: Hessische Landtagsdebatten 1947-1950; eine Dokumentation (Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen; 31 / Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau; 73), Wiesbaden 2004, S. 23.
  5. Zit. n. ebd., S. 20.
  6. Der Landesgeschäftsführer der LDP August-Martin Euler (1908–1966) auf der Sitzung der Verfassungsberatenden Landesversammlung am 29. Oktober 1946, zit. n. Staudt, Wolfgang: Liberale in Hessen seit 1945: Materialien zum 50jährigen Bestehen der F.D.P. in Hessen, Sankt Augustin 1996, S. 23.
Sachbegriffe
Verfassung des Landes Hessen · Verfassungsentwürfe
Einträge
  1. Eröffnung des Vorbereitenden Verfassungsausschusses, 12. März 1946
  2. SPD legt verfassungspolitisches Konzept vor – die Hochwaldhäuser Beschlüsse, 30. Mai 1946
  3. Vorbereitender Verfassungsausschuss legt Verfassungsentwurf vor, 18. Juni 1946
  4. Königsteiner Entwurf der Verfassung einer konstitutionellen Demokratie in Hessen, Juli 1946
  5. Verfassungsentwurf der SPD für die Beratungen der Verfassungberatenden Landesversammlung, Juli 1946
  6. Vollradser Entwurf als verfassungspolitisches Kompromisspapier, 28. September 1946
  7. Abschluss des Verfassungsentwurfs, 30. September 1946
  8. Verfassungberatende Landesversammlung beschließt Verfassungsentwurf, 2. Oktober 1946