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Hessischer Landtag stimmt Grundgesetz zu, 20. Mai 1949

Der 1946 konstituierte Hessische Landtag1 stimmt mit 73 gegen acht Stimmen von KPD-Abgeordneten für die Annahme des Grundgesetzes.

Drei Tage später, am 23. Mai, verkündet der Präsident des Parlamentarischen Rates und spätere erste Bundeskanzler Konrad Adenauer (1876–1967; CDU) das von dem Gremium erarbeitete Grundgesetz des westdeutschen Teilstaates. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (24 Uhr) entsteht die Bundesrepublik Deutschland als parlamentarische Demokratie, zugleich wird Hessen darin eines von zunächst elf (mit Groß-Berlin zwölf) Bundesländern2

Zuvor hatte Adenauer am 11. Mai die Präsidenten der Landtage und die Ministerpräsidenten gebeten, die Beratung des Grundgesetzes in den Länderparlamenten (Landtagen) noch in der darauffolgenden Woche abzuschließen – es sei ihm mitgeteilt worden, dass die Besatzungsmächte beabsichtigten, das Grundgesetz noch in der Woche bis zum 15. Mai anzuerkennen. Die Beschlussfassungen in den elf Länderparlamenten erfolgten ausnahmslos mit Gegenstimmen, darunter zumeist Mandatsträger der KPD, aber auch anderer Parteien (in Bremen neun Gegenstimmen der KPD und der DP; in Niedersachsen 37 Gegenstimmen aus den Reihen der KPD, der DP und des Zentrums; in Nordrhein-Westfalen 38 Gegenstimmen der KPD und des Zentrums; in Schleswig-Holstein sechs Gegenstimmen des SSW; in Württemberg-Hohenzollern 16 Gegenstimmen der KPD und der CDU). In Bayern lehnt der Landtag in seiner Sitzung vom 20. Mai das Grundgesetz mit 101 gegen 63 Stimmen und neun Enthaltungen ab.3

Die KPD, die das Grundgesetz als Manifestierung der Spaltung Deutschlands kritisiert (Max Reimann, 1898–1977, Vorsitzender der westdeutschen KPD und Mitglied des Parlamentarischen Rates äußert den im Nachgang zu einiger Berühmtheit gelangenden Ausspruch: „Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!“), hatte bei den Wahlen zum 1. Hessischen Landtag am 1. Dezember 1946 ein Ergebnis von 10,66 Prozent der abgegebenen Stimmen erzielt und insgesamt zehn Mandate im Wiesbadener Landtag errungen.
(KU)


  1. Der Hessische Landtag war am 19. Dezember 1946 zu seiner konstituierenden Sitzung im Stadtschloss zu Wiesbaden zusammengekommen.
  2. Gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes in der Fassung von 1949.
  3. Die Abgeordneten der CSU als stärkster Kraft im Bayerischen Landtag stimmten – im Gegensatz zur SPD und FDP – nicht für die Annahme des Grundgesetzes, da sie einen zu großen Einfluss des Bundes auf das Land befürchteten und stattdessen eine stärker föderal ausgerichtete Verfassung der Bundesrepublik Deutschland forderten, die unter anderem eine völlige Gleichberechtigung des Bundesrates bei der Gesetzgebung beinhalten sollte. Allerdings wurde auf der Parlamentssitzung am 20. Mai zugleich der Beschluss gefasst, die Verbindlichkeit der vorliegenden Fassung des Grundgesetzes auch für den Freistaat Bayern anzuerkennen, wenn es bundesweit von zwei Drittel der Länder ratifiziert würde.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Landtag stimmt Grundgesetz zu, 20. Mai 1949“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/954> (Stand: 20.5.2022)
Ereignisse im April 1949 | Mai 1949 | Juni 1949
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