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Zuzugssperre für die Stadt Frankfurt wird aufgehoben, 13. Februar 1950

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hebt mit sofortiger Wirkung die durch Verordnung des vormaligen kommissarischen Oberbürgermeisters Kurt Blaum (1884–1970) am 23. August 1945 verhängte Zuzugssperre für Einwohner aus dem Bundesgebiet auf. Die Sperre war nach einer zwischen April und Juni 1945 durchgeführten Personenstandsaufnahme ergangen. Nach Angabe des Wohnungsamtes „rechnet die Stadt damit, daß sich der Zuzug von selbst regeln wird“. Man schätzt, dass die „Zahl der Zuziehenden sehr gering sein wird, da sicher nur die Personen nach Frankfurt kommen werden, die wissen, wo sie unterkommen können“. Die Zuzugssperre sei aufgehoben worden, weil die individuelle Erteilung einer „Zuzugsgenehmigung“ durch die Behörden „in der letzten Zeit illusorisch geworden war und nur noch eine rein bürokratische Maßnahme darstellte“. Das Wohnungsamt warnt jedoch gleichzeitig davor, ohne Aussicht auf eine feste Bleibe nach Frankfurt zu ziehen. Einschließlich der evakuierten Frankfurter Bürger gebe es in der Stadt „zur Zeit noch etwa hunderttausend Wohnungsuchende“. Zu diesen zählten auch die zahlreichen in Frankfurt Beschäftigten, deren Familienangehörige noch außerhalb wohnen. Etwa 25.000 der derzeit in Frankfurt lebenden Personen seien ohne Zuzugsgenehmigung illegal in Frankfurt wohnhaft.

Nach Aufhebung der Zuzugssperre verdoppelt sich innerhalb kürzester Zeit die Zahl der aus Westdeutschland und der DDR in die Mainmetropole strömenden Menschen. Bereits in der zweiten Monatshälfte des März kündigt der Magistrat an, die mit einer großen Zahl von Wohnungslosen belegten Bunker nach Familien, Frauen mit Kindern und alleinstehenden Männern und Frauen zu trennen und die jeweiligen Gruppen zusammenzulegen, um einerseits die Lebensumstände in den Schutzanlagen erträglicher zu gestalten, und andererseits die kurzfristige Einquartierung von aufgegriffenen Neuankömmlingen besser zu steuern, „da das Bunkerpersonal [...] nicht in der Lage“ sei, „dauernd für die in solchen Massenquartieren notwendige Ordnung zu sorgen“. Die Entscheidung des Magistrats trifft in der Öffentlichkeit auf Kritik. Nach Aussage des Dezernenten für das Fürsorge- und Gesundheitswesen, Stadtrat Dr. Rudolf Prestel (1898–1979; CDU), sind die 15 Frankfurter (Groß-) Bunker im März 1950 mit 1.525 Dauerbewohnern belegt.
(KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Zuzugssperre für die Stadt Frankfurt wird aufgehoben, 13. Februar 1950“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/969> (Stand: 20.10.2020)
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