Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Historisches Ortslexikon

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Die Bearbeitung der Siedlungen des Landkreises Waldeck-Frankenberg umfasst mit dem Gebiet der ehemaligen Landkreise → Frankenberg und → Waldeck einen vergleichsweise großen, am 1.1.1974 neu gebildeten Verwaltungsbezirk. Gleichzeitig wechselte die Gemeinde Schiffelbach aus dem Landkreis Marburg (jetzt Teil des Kreises Marburg-Biedenkopf) in den neuen Landkreis über und die Stadt Züschen wurde in den Schwalm-Eder-Kreis ausgegliedert. Bereits am 1.8.1972 war die Stadt Volkmarsen aus dem Landkreis Wolfhagen (jetzt Teil des Landkreises Kassel) zum Landkreis Waldeck gekommen.

Der heutige Landkreis Waldeck-Frankenberg besteht aus 13 Städten und 9 Gemeinden. Über die → Erweiterte Suche (Auswahlfeld Altkreis) bzw. die obigen Direktlinks lässt sich der Zustand des Jahres 1961 mit den sogenannten Altkreisen Waldeck und Frankenberg rekonstruieren.

Karte des Landkreises Waldeck-Frankenberg mit Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen

Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Kartenbearbeitung: Melanie Müller-Bering, HLGL

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Das Gebiet des ehemaligen Landkreises Frankenberg wird im Norden und Westen von Ausläufern des zum rheinischen Schiefergebirge gehörigen Rothaargebirges durchzogen, im Süden und Osten verlaufen bzw. grenzen an die hessischen Mittelgebirge Burgwald und Kellerwald. Als bedeutendster Fluss durchfließt die in die Fulda mündende Eder mit zahlreichen Nebenflüssen von Südwesten nach Nordosten den Raum. Mit der Errichtung der Edertalsperre und dem Edersee (1908-1914) wurde nachhaltiger Einfluss auf die naturräumliche Gestaltung des Gebietes genommen. Die im Kellerwald entspringende Wohra mündet südlich in die Ohm, die aus dem Burgwald kommende Wetschaft in die Lahn.

Nach langwierigen Auseinandersetzungen im Mittelalter zwischen Kurmainz und den Landgrafen von Hessen nebst deren jeweiligen Parteigängern konnte das Gebiet des Altkreises Frankenberg bis zu Beginn der frühen Neuzeit zunächst weitgehend zu einer verwaltungsmäßigen Einheit der Landgrafschaft Hessen geformt werden. Die mainzischen Städte und Ämter Battenberg und Rosenthal sowie die Burg Mellnau fielen 1464 zunächst pfandweise, 1583 definitiv an die Landgrafschaft. Die Säkularisierung des komplexen Besitzes der Zisterzienserklöster Haina und Georgenberg sowie der Johanniterkommende Wiesenfeld während der Reformationszeit stärkte die Position der Landgrafen nachhaltig. Mit der Teilung der Landgrafschaft im 17. Jahrhundert fielen jedoch die Ämter Battenberg und Thalitter an die Hessen-Darmstadter Linie. Im 18. Jahrhundert (1717/1754) konnte wieder das adlige Sondergericht Viermünden in den landgräflichen Herrschaftsbereich integriert werden.

Wie bei der Mehrzahl der Landkreise im Regierungsbezirk Kassel geht die ältere Kreiseinteilung auf das kurhessische Organisationsedikt des Jahres 1821 zurück. Mit der damals vollzogenen Trennung von Justiz und Verwaltung wurden an Stelle der alten Ämter und Gerichte, die noch beide Funktionen vereinigt hatten, Landgerichte und Justizämter als untere Justizbehörden eingerichtet und aus mehreren solcher Gerichtsbezirke Kreise als Unterbehörden der staatlichen Verwaltung geschaffen. Der Kreis Frankenberg entstand als einer von vier Kreisen in der kurhessischen Provinz Oberhessen aus den Ämtern Frankenberg, Rosenthal, Haina, Hessenstein sowie dem Gericht Viermünden. 1866/67 wurde der Landkreis dem Regierungsbezirk Kassel in der preußischen Provinz Hessen-Nassau eingegliedert und um das ehemalige Amt Vöhl erweitert, das zuvor dem großherzoglich-hessischen Landkreis Biedenkopf eingegliedert war. 1932 wurde das Amt Battenberg aus dem Landkreis Biedenkopf aus- und in den Kreis Frankenberg eingegliedert.

Das Gebiet des späteren Fürstentum Waldecks befindet sich in relativer Höhenlage, seine zwischen der in die Weser mündenden Diemel mit der Twiste als wichtigstem Nebenfluss im Nordwesten und der Eder im Südosten liegenden Höhenzüge gehören gleichfalls zu den Ausläufern des Rothaargebierges. Das Land Waldeck ist wesentlich als historische Kleinlandschaft gekennzeichnet, die von Beginn der spätmittelalterlichen Territorialisierung des Raumes bis zu den modernen Verwaltungsreformen Anfang des 19. Jahrhunderts zunächst als Grafschaft, seit 1712 als Fürstentum, ein beträchtliches Maß an Kontinuität und Eigenständigkeit bewahren konnte, ohne von den angrenzenden Territorien, den Kurfürstentümern Köln und Mainz, dem Fürstbistum Paderborn sowie der Landgrafschaft Hessen, zerrieben zu werden. Seit 1625 bestand eine Personalunion mit der niedersächsischen Grafschaft Pyrmont. Der Beitritt zum Rheinbund 1807 rettete zwar das Fürstentum über die napoleonische Zeit hinweg, seine staatliche Existenz blieb, wie in den Jahrhunderten zuvor, auch fortan durch eine prekäre Finanzlage gefährdet. Das Fürstentum Waldeck-Pyrmont konnte nur durch Anlehnung an den preußischen Staat existieren, 1867 ging die innere Staatsverwaltung an Preußen über („Akzessionsvertrag“), die endgültige Eingliederung des Freistaates Waldeck (1919-1929) erfolgte am 1. April 1929.

Bei dem ehemaligen Kreis Waldeck, der bis zur hessischen Gebietsreform des Jahres 1974 bestand, handelt es sich um einen in dieser Form vergleichsweise jungen Verwaltungsbezirk, der erst 1942 durch Zusammenlegung der aufgelösten Kreise der Eder, des Eisenbergs und der Twiste geschaffen wurde. Diese waren wiederum 1850 aus bis dahin bestehenden Oberämtern der Eder, der Werbe, des Eisenbergs, der Diemel sowie der Twiste hervorgegangen.

Die Darstellungen in den Ortsartikeln basieren neben der zitierten Literatur auf folgenden, teils älteren territorialgeschichtlichen und kirchentopographischen Grundlagenwerken:

Für die statistischen Angaben wurden, sofern nicht anders angegeben, folgende Werke herangezogen:

Großer Wert wurde auf die Erarbeitung der topographischen Ortsbeschreibungen gelegt, die, wo möglich, auf Autopsie beruhen. Eine eigenständige Erfassung von älteren Baudenkmälern sieht das Schema des Ortslexikons nicht vor. Folgende Werke wurden hierfür herangezogen: