Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Historisches Ortslexikon

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Die Bearbeitung der Siedlungen des Kreises Hersfeld-Rotenburg umfasst mit dem Gebiet der ehemaligen Landkreise → Hersfeld und → Rotenburg sowie Teilen der ehemaligen Landkreise → Hünfeld und → Ziegenhain einen am 1.8.1972 neu gebildeten Verwaltungsbezirk. Im Norden und Nordwesten wurden Gebietsteile an den Werra-Meißner-Kreis bzw. an den Schwalm-Eder-Kreis abgetreten. Der heutige Kreis Hersfeld-Rotenburg besteht aus 4 Städten, 2 Marktgemeinden und 14 Gemeinden. Über die → Erweiterte Suche (Auswahlfeld Altkreis) lässt sich der Zustand des Jahres 1961 mit den sogenannten Altkreisen Hersfeld und Rotenburg rekonstruieren.

Hersfeld-Rotenburg: Karte mit Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen

Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Kartenbearbeitung: Melanie Müller-Bering, HLGL

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Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg im mittleren Fuldatal trägt seinen Namen von den zwei am Fluss gelegenen Kreisstädten. Er wird im Westen vom Knüllgebirge, im Osten von den Höhen des Werra-Fulda-Berglandes und dem Seulingswald begrenzt. Im Südosten durchfließt die Werra das Kreisgebiet. In frühmittelalterlichen Quellen wird das durch ausgedehnte Waldbezirke geprägte Gebiet als Buchonia (Buchenland) bezeichnet.

Als einschneidend für die historische Entwicklung der Region erwies sich die Gründung der Klöster Fulda und Hersfeld in der Mitte des 8. Jahrhunderts. Beide Niederlassungen sind einerseits in den Kontext der Konflikte zwischen Franken und Thüringern sowie besonders zwischen Franken und Sachsen einzuordnen, die seit dem 6. Jh. in dem Gebiet zwischen Rhein, Main, Saale und Weser stattfanden. Die Klostergründungen stehen andererseits aber auch im Zusammenhang mit der Kirchen- und Missionierungspolitik des Bonifatius. Nicht zuletzt dank königlicher Unterstützung gelang den Reichsabteien Fulda und Hersfeld in der Folge ein rasanter Aufschwung und sie entwickelten sich zu geistlichen sowie kulturellen Zentren in den östlichen Teilen des karolingischen Großreiches. Dabei war der territoriale Expansionsdrang der Reichsabtei Hersfeld in den ersten Jahrhunderten vor allem in den thüringischen Raum ausgerichtet.

Die verkehrsgünstige Lage in der osthessischen Senkenlandschaft am Schnittpunkt wichtiger Handelswege in den Thüringer Raum ermöglichte auch der Stadt Hersfeld im 13. und in der ersten Hälfe des 14. Jahrhunderts eine wirtschaftlich vielversprechende Entwicklung. Problematisch gestaltete sich jedoch im Spätmittelalter das Verhältnis zum Landes- und Stadtherrn, dem Fürstabt von Hersfeld, gegen den man in den Landgrafen von Hessen einen Verbündeten zu finden hoffte. Die Landgrafen nutzten jedoch die Gelegenheit zur Durchsetzung ihrer hegemonialen Ansprüche in der Region. Die Stadt Hersfeld schloss bereits 1430 einen Schutzvertrag mit dem Landgrafen, zwei Jahre später übertrug der Abt auch die Besitzungen der Abtei in dessen Erbschutz. Ein Großteil der Gebiete der Reichsabtei ging in der Folge an die Landgrafen verloren und die Region wurde sehr früh von der Reformation erfasst. Anders als den Fürstäbten von Fulda war den Hersfelder Äbten die Behauptung gegen die Landgrafen nicht gelungen. 1648 wurde die Abtei im Westfälischen Frieden in ein weltliches Reichsfürstentum umgewandelt und mit der Landgrafschaft Hessen vereinigt. Als Fürsten von Hersfeld besaßen die Landgrafen nun eine Stimme mehr im Reichstag.

Die Stadtherrschaft in Rotenburg am linken Fuldaufer übernahmen die Landgrafen von Hessen bereits in der Mitte des 13. Jahrhunderts von den thüringischen Ludowingern. Der Ort wurde als Amts- und Verwaltungsmittelpunkt ausgebildet und diente seitdem vor allem als Stützpunkt für Übergriffe auf Hersfelder Gebiet.

Durch die Einrichtung der Seitenlinie Hessen-Rheinfels-Rotenburg schuf Landgraf Moritz der Gelehrte 1627 für seine Söhne aus zweiter Ehe mit Juliane von Nassau-Dillenburg ein teilsouveränes Fürstentum unter reichsrechtlicher Oberhoheit von Hessen-Kassel. Es umfasste ein Viertel der Landgrafschaft, die sogenannte Rotenburger Quart. Nach der Abtretung von Rheinfels (1654) gehörten hierzu die Städte bzw. Ämter Rotenburg, Sontra, Eschwege, Wanfried, das hessische Drittel an Treffurt, sowie die Gerichte Bilstein mit Germerode, Ludwigstein, die Stadt Witzenhausen, die Herrschaft Plesse mit Kloster Höckelheim und das Amt Neuengleichen. Zeitweise teilten sich Nebenlinien die Herrschaft. Mit dem Aussterben der Rotenburger Seitenlinie fielen die Gebiete 1834 an Kurhessen.

Neben den Landgrafen und der Abtei Hersfeld spielte im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit der Adel, der u.a. mit Gerichten belehnt war, eine wichtige Rolle. Zu den für den Raum bedeutenden Familien zählten die von Baumbach, Boyneburg, Buchenau, Dörnberg, Frielingen, Schlitz genannt von Görz, Haune, Riedesel und Trott zu Solz.

Das Ende des Alten Reiches erbrachte für das spätere Kreisgebiet einschneidende politische Veränderungen. Bis 1806 blieben die Amtsverfassung und die Verteilung der Gerichtsdörfer weitgehend unverändert. In der Zeit des Königreichs Westphalen (1807-1813) erfolgte eine Neugestaltung des Gebiets, das nun zum Werradepartement und dessen Distrikten Hersfeld, Eschwege und Fulda gehörte. Die Unterschiede zwischen hessen-kasselischer und hessen-rotenburgischer Landes- und Gerichtsbarkeit fanden dabei keine Berücksichtigung. Bei der Wiederherstellung der früheren Verwaltungszustände wurden diese 1814 erneut zugrunde gelegt, so dass die Ämter und Kreise in der Folge wieder verschiedenen Entwicklungssträngen folgten.

Wie bei der Mehrzahl der Landkreise im Regierungsbezirk Kassel geht die ältere Kreiseinteilung auf das kurhessische Organisationsedikt des Jahres 1821 zurück. Die damals vollzogene Trennung von Justiz und Verwaltung hatte an Stelle der alten Ämter und Gerichte, die noch beide Funktionen vereinigt hatten, Landgerichte und Justizämter als untere Justizbehörden eingerichtet und aus mehreren solcher Gerichtsbezirke den Kreis als Unterbehörde der staatlichen Verwaltung geschaffen. Der Landkreis Hersfeld wurde 1821 aus dem Landgericht Hersfeld und dem Amt Friedewald gebildet, gehörte zur Provinz Niederhessen und bestand weitgehend unverändert bis zur Vereinigung mit dem Landkreis Rotenburg 1972. Dessen anfängliche Entwicklung verlief jedoch abweichend. Dieser Kreis wurde 1821 analog aus dem kurfürstlichen Amt Rotenburg, das den Reservatenbezirk Rotenburg und die Ämter Nentershausen und Neustadt umfasste, und aus den fürstlich-rotenburgischen Ämtern, dem Ober- und dem Unteramt Rotenburg sowie dem Amt Sontra zusammengesetzt. Die Neuorganisation bildete jedoch nicht den Abschluss der Verwaltungseinteilung, die sich noch bis zum Heimfall der Rotenburger Quart an Kurhessen 1834 hinziehen sollte. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden gesonderte fürstlich-rotenburgische Jusitzämter.

Nach der Niederlage des Kurfürstentums im Deutschen Krieg 1866 wurden die Landkreise Hersfeld und Rotenburg dem Regierungsbezirk Kassel der preußischen Provinz Hessen-Nassau eingegliedert.

Die Industrialisierung fasste auch in den Städten des Kreisgebietes nur langsam Fuß. Bis heute sind im Landkreis Hersfeld-Rotenburg Forst- und Landwirtschaft strukturprägend. Erwähnenswert ist der Bergbau, der sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt hat (Kupfer- und Kalibergbau). Die Nachkriegszeit war bis 1989 in starkem Maße von der Deutschen Teilung und der dadurch bedingten Zonenrandlage des Kreisgebiets geprägt. Gewachsene Verbindungen vor allem in den thüringischen Raum wurden durch die innerdeutsche Grenze getrennt.

Geschichtlich betrachtet ist der Kreis Hersfeld-Rotenburg ein heterogenes Gebilde, das erst im Zuge der Gebietsreform 1972 entstanden ist. Dabei konnte nur teilweise an ältere, historisch gewachsene Raumeinheiten angeknüpft werden. Der heutige Kreis Hersfeld-Rotenburg umfasst somit eine großflächige Landschaft, die durch unterschiedliche Zugehörigkeiten von Beginn der spätmittelalterlichen Territorialisierung des Raumes an über zahlreiche Verwaltungsumstrukturierungen vom 19. bis in das 20. Jahrhundert hinein beträchtliche Veränderungen erfahren hat.

Die Darstellung basiert auf dem gedruckt vorliegenden Historischen Ortslexikon für Kurhessen von Heinrich Reimer sowie den älteren territorialgeschichtlichen und kirchentopographischen Atlasarbeiten von Ziegler, Reichsabtei Hersfeld, Schellhase, Kreis Rotenburg und Wilhelm Classen, Kirchliche Organisation Althessens. Hilfreich waren ferner die überblicksartigen Darstellungen zum Kreis Hersfeld und zum Kreis Rotenburg, der Band Die Inschriften des Landkreises Hersfeld-Rotenburg sowie der Beitrag von Eckhardt, Wüstungen im Altkreis Rotenburg. Für die Städte Bad Hersfeld und Rotenburg an der Fulda liegen Mappen des Hessischen Städteatlas vor.

Für das Stichjahr 1787 wurde auf die Arbeit von Walter Wagner über Das Rhein-Main-Gebiet vor 150 Jahren zurückgegriffen. Die weiteren statistischen Angaben zu den Einwohner- und Häuserzahlen sowie der Flächennutzung basieren, sofern nicht anders vermerkt, auf dem Gemeindelexikon für das Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau sowie der Hessischen Gemeindestatistik.

Großer Wert wurde auf die Erarbeitung der topographischen Ortsbeschreibungen gelegt, die, wo möglich, auf Autopsie beruhen. Die Erfassung von älteren Baudenkmälern sieht das Schema des Ortslexikons nicht vor. Hier genügt der Verweis auf das 2008 von Folkhard Cremer neu aufgelegte Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler (Hessen) von Georg Dehio sowie auf die vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen herausgegebenen Bände Kulturdenkmäler in Hessen, Landkreis Hersfeld-Rotenburg 1 (Alheim bis Kirchheim), Kulturdenkmäler in Hessen, Landkreis Hersfeld-Rotenburg 2 (Ludwigsau bis Wildeck) und Kulturdenkmäler in Hessen, Landkreis Hersfeld-Rotenburg 3 (Stadt Bad Hersfeld).