Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Historisches Ortslexikon

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Die Bearbeitung der Siedlungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg umfasst die Gebiete des zum 1. Januar 1977 durch Zusammenschluss der Landkreise Darmstadt und Dieburg gebildeten Kreises. Dabei wurden nur geringfügige Änderungen vorgenommen: Die Gemeinde Wixhausen wurde aus dem Landkreis Darmstadt aus- und in die kreisfreie Stadt Darmstadt eingegliedert, während der Darmstädter Stadtbezirk St. Stephan zur Stadt Griesheim geschlagen wurde. Die Gemeinden Nieder-Roden, Ober-Roden und Urberach wechselten wiederum zum Landkreis Offenbach. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg besteht heute aus 8 Städten und 15 Gemeinden. Entspricht das Bearbeitungsgebiet somit dem heutigen Landkreis, so lässt sich über die → Erweiterte Suche (Auswahlfeld Altkreis) der Zustand des Jahres 1961 mit den sogenannten Altkreisen → Darmstadt und → Dieburg rekonstruieren.

Darmstadt-Dieburg: Karte mit Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen

Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Kartenbearbeitung: Melanie Müller-Bering, HLGL

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Das Kreisgebiet ist geographisch gesehen sehr heterogen und gliedert sich im Wesentlichen in drei Teile: Die Berglandschaft der Odenwaldausläufer im Süden, die bewaldeten Hügel der Dieburger Ebene im Norden sowie die Rheinebene im Westen. Der fruchtbare nordöstliche Raum wird von der Gersprenz durchflossen.

Bereits in den ersten Regierungsjahren Kaiser Domitians (81-96) gelangten Teile des Gebietes unter römische Herrschaft. Um 125 n. Chr. befand sich in Dieburg eine römische Siedlung, die als Hauptort der Civitas Auderiensium angesprochen werden kann und auf eine planmäßige Kolonisierung des Raumes um Dieburg und Groß-Umstadt schließen lässt.

Das Land geriet nach dem Alemanneneinfall von 259/260 vorübergehend unter alemannischen Einfluss, bevor mit der verstärkten Einbindung in das Fränkische Reich im 6. Jahrhundert eine in den Schriftquellen zunächst kaum greifbare Neustrukturierung beginnt.

Erst ab der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts spiegelt sich die stärkere Einbindung in das Frankenreich durch Übertragungsvorgänge an Reichsklöster. So gelangte die Mark Umstadt durch königliche Schenkung 766 an das Kloster Fulda. Zahlreiche Vergabungen an das Kloster Lorsch sind gleichfalls in der Frühzeit überliefert (Alsbach, Messel, Pfungstadt, Schlierbach, Seeheim).

Seit dem 11. Jahrhundert konnten die Herren und späteren Grafen von Katzenelnbogen im Westen große Gebietsteile an sich bringen und konsolidieren (Griesheim, Pfungstadt, Ober-Ramstadt, Reinheim, Seeheim und Weiterstadt). Mit dem Aussterben des Grafenhauses gelangte die sogenannte Obergrafschaft Katzenelnbogen 1479 geschlossen an die Landgrafschaft Hessen. Nach dem Tode Landgraf Philipps 1567 und der Teilung der Landgrafschaft bildete sie den Kern des Territoriums Hessen-Darmstadt.

Wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Raumes übte im Mittelalter auch das Mainzer Erzstift aus, dem 1232 durch Kaiser Friedrich II. die verbliebenen Besitzungen des Klosters Lorsch übertragen wurden und das 1310 die Stadt Dieburg erwarb. Komplizierter waren die Verhältnisse hingegen im Osten des Kreisgebietes, wo Pfalzgraf Ruprecht II. 1390 von der Abtei Fulda die Hälfte von Umstadt zusammen mit Hering und der Burg Otzberg erwerben konnte. Im Nordosten konnten die Grafen von Hanau durch das Erbe der 1255 ausgestorbenen Münzenberger ihren Einflussbereich ausdehnen. Für 1736 erlöschende Linie Hanau-Lichtenberg bildete Babenhausen den Kern der neuen Grafschaft, zu der auch Schaafheim gehörte. Neben den über den Raum hinaus wirkenden Territorialherren gelang es zumindest zeitweise auch kleineren Herrschaften, Einfluss auf die Geschicke des Gebietes auszuüben. Hierzu gehörten die Freiherren von Groschlag und Gemmingen, die Herren von Bickenbach, Frankenstein, Heusenstamm und Rodenstein, die Ulner von Dieburg und die Ritter von Otzberg. Der Einfluss der Schenken von Erbach blieb hingegen auf Gebiete im Südwesten (Amt Seeheim und Tannenberg) beschränkt, die sie jedoch 1714 an die Landgrafen von Hessen verkaufen mussten.

Im Rahmen der Säkularisierung und Mediatisierung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation wurde unter dem Protektorat Napoleons das Staatenwesen Anfang des 19. Jahrhunderts neu strukturiert und dem Kleinstaatenwesen ein Ende gesetzt. Das Ende des alten Reiches brachte vor allem für den Ostteil des Kreisgebietes (Land- bzw. Altkreis Dieburg) durch räumlichen Zugewinn Veränderungen mit sich, während der Westteil (Land- bzw. Altkreis Darmstadt) lediglich um Messel erweitert wurde. Bereits 1803 erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, seit 1806 Großherzogtum, im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses als Entschädigung für den Verlust der linksrheinischen Gebiete von Hanau-Lichtenberg die nahegelegenen rechtsrheinischen Teile aus den zerschlagenen kurmainzischen und kurpfälzischen Territorien. Hierzu gehörten vor allem die Ämter Dieburg, Lindenfels und Otzberg. Teile im Nordosten gelangten zunächst unter französischem Einfluss und wurden dem Fürstentum Hanau (Amt Babenhausen) eingegliedert. Sie fielen 1810 an das Großherzogtum. Aus dem 1806 gegründeten Fürstentum Isenburg-Birstein kam 1816 Münster an Hessen. Einen Sonderfall stellen die Orte Dorndiel, Radheim und Mosbach aus der Amtsvogtei Obernburg dar, die vorübergehend an das Königreich Bayern (Fürstentum Aschaffenburg) gelangten und erst 1817 hessisch wurden.

Es bereitete der hessisch-darmstädtischen Landesregierung ganz offensichtlich Schwierigkeiten, dem von unterschiedlichen historischen und konfessionellen Entwicklungen geprägten Raum neue Verwaltungsstrukturen zu geben. 1821 wurden mit Darmstadt, Dieburg und Reinheim drei Landratsbezirke eingerichtet. Parallel wurden eigene Landgerichtsbezirke gebildet, Justiz und Verwaltung waren fortan getrennt. Während der Landratsbezirk Darmstadt nur die Stadt Darmstadt und Bessungen umschloss, wurde der Landratsbezirk Dieburg aus mehreren Ämtern im Osten gebildet. Der Landratsbezirk Reinheim setzte sich hingegen aus den Ämtern Lichtenberg und Reinheim, Teilen des Amtes Pfungstadt sowie den Patrimonialgerichten Fränkisch-Crumbach und Georgenhausen zusammen. Bei der Neustrukturierung 1832 wurde der Kreis Dieburg um die Orte des aufgelösten Landratsbezirks Reinheim erweitert. Die Bildung der Regierungsbezirke Darmstadt und Dieburg blieb eine auf die Jahre 1848-1852 beschränkte Episode, danach wurde eine – im Gegensatz zum vorherigen Zustand allerdings stark veränderte – Kreiseinteilung vorgenommen. Der Kreis Darmstadt erfuhr 1852 und in der Folge (1853, 1874 und 1938) räumliche Erweiterung um Gemeinden aus den Kreisen Bensheim, Dieburg und Groß-Gerau, der Kreis Dieburg wurde wiederum um einzelne Gemeinden aus dem Landkreis Offenbach (1852) und aus dem 1874 aufgelösten Kreis Neustadt erweitert. Die durch Industrialisierung und starken Bevölkerungszuwachs seit der Mitte des 19. Jahrhunderts geprägte Großstadt Darmstadt benötigte schließlich andere Formen der Verwaltung, so dass sie 1938 als kreisfreie Stadt aus dem Landkreis Darmstadt herausgelöst wurde.

Der heutige Landkreis Darmstadt-Dieburg umfasst somit historisch betrachtet eine heterogene Kleinlandschaft, die durch unterschiedliche Zugehörigkeiten von Beginn der spätmittelalterlichen Territorialisierung des Raumes an über zahlreiche Verwaltungsumstrukturierungen im 19. Jahrhundert bis ins 20. Jahrhundert hinein beträchtliche Veränderungen erfahren hat.

Für die Bearbeitung des Landkreises Darmstadt-Dieburg wurden als grundlegende Werke das Hessische Ortsnamenbuch, Wagner, Wüstungen im Großherzogthum Hessen, Provinz Starkenburg, Landkreis Darmstadt und ferner der im Rahmen der Vorarbeiten zum Geschichtlichen Atlas von Hessen entstandene Band Demandt, Kirchenorganisation verwendet. Herangezogen wurden außerdem für die mainzischen Gebietsanteile Günter Christ, Erzstift und Territorium Mainz, in: Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, Bd. 2 sowie ferner der Band Die Inschriften der Stadt Darmstadt und der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau.

Für die Angaben zum Stichjahr 1787 wurde auf die Arbeit von Walter Wagner über Das Rhein-Main-Gebiet vor 150 Jahren zurückgegriffen, für die folgende Zeit auf das Historische Gemeindeverzeichnis für Hessen sowie auf das Historische Ortsverzeichnis Großherzogtum und Volksstaat Hessen. Für die am Ende des alten Reiches zeitweise aschaffenburgisch bzw. bayrischen Orte wurde die Arbeit vonGünter Christ, Grundzüge der Verwaltung des Mainzer Oberstifts und des Dalbergstaates herangezogen. Neben den einschlägigen Quelleneditionen, allen voran die Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1060-1486, wurde im Zuge der Materialsammlung in begrenztem Maße auch die archivalische Überlieferung berücksichtigt.

Großer Wert wurde auf die Erarbeitung der topographischen Ortsbeschreibungen gelegt, die, wo möglich, auf Autopsie beruhen. Die Erfassung von älteren Baudenkmälern sieht das Schema des Ortslexikons nicht vor. Hier genügt der Verweis auf das 2008 von Folkhard Cremer neu aufgelegte Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler (Hessen) von Georg Dehio, auf den vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen herausgegebenen Band Kulturdenkmäler in Hessen, Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie auf den Band Die Kunstdenkmäler des Landkreises Dieburg.

Die statistischen Angaben zu den Einwohner- und Häuserzahlen sowie der Flächennutzung wurden, sofern nicht anders vermerkt, der Hessischen Gemeindestatistik und dem Werk Das Großherzogthum Hessen von Philipp Alexander Ferdinand Walther entnommen.