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Mehrjährige Haftstrafen für Neonazis, 25. Januar 1985

Das Landgericht in Frankfurt am Main verurteilt zwei Rechtsradikale zu mehrjährigen Haftstrafen.

Der 29 Jahre alte Michael Kühnen wird wegen der Herstellung und Vertreibung von nationalsozialistischem Propagandamaterial zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Sein Frankfurter Stellvertreter, der 27-jährige Arndt-Heinz Marx, wird zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zudem werden beiden Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt, Kühnen für fünf und Marx für drei Jahre.

Kühnen, ehemaliger Bundeswehrleutnant, der als der Kopf der neonazistischen Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland gilt, wurde bereits 1979 in Celle wegen neonazistischer Umtriebe zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die er bis 1982 abgesessen hat. Dort verfasste er, nach dem Vorbild Hitlers „Mein Kampf“, eine Schrift mit dem Titel „Zweite Revolution“, in der er ankündigte, legal und nach rechtsstaatlichen Prinzipien an die Macht gelangen zu wollen. Nach seiner Entlassung gründete er 1983 die Partei „ANS/NA – Aktionsfront nationale Sozialisten/ Nationale Aktivisten“. In seiner Urteilsbegründung betont Richter Dr. Friedirch Lehr, dass „Kühnen aus dem Prozeß in Celle nichts gelernt habe, denn er wolle immer noch eine neue Ordnung, einen Führerstaat, ein Sozialistisches Großdeutschland als einen Ständestaat mit Monarchie und er sei ein erbitterter Gegner der demokratisch-freiheitlichen Rechtsordnung, die er abschaffen möchte. Diese demokratiefeindliche Gesinnung, die er in einer berechnenden und raffinierten Form etwas zu verdecken versucht habe, sei nach Ansicht, des Vorsitzenden Richters für Kühnen strafverschärfend ins Gewacht gefallen.“1

Die Gerichtsverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So soll vermieden werden, dass die beiden Angeklagten, wie in den Prozesstagen zuvor, die Anwesenheit der Presse als Bühne für nationalsozialistische Äußerungen und Parolen und das Zeigen des Hitlergruß nutzen können.2
(NT)


  1. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.1.1985, S. 39: Drei Jahre und vier Monate für Michael Kühnen.
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.1.1985, S. 7: „Seien Sie vorsichtig, wenn Sie mich verurteilen“. Prozeß gegen Michael Kühnen in Frankfurt.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Mehrjährige Haftstrafen für Neonazis, 25. Januar 1985“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1499> (Stand: 9.12.2022)
Ereignisse im Dezember 1984 | Januar 1985 | Februar 1985
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