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August Bebel Zeuge vor dem Landgericht Frankfurt, 3. Oktober 1901

Der Wiesbadener Regierungspräsident Richard Wentzel (1850–1916) berichtet, gegen den Redakteur der sozialdemokratischen Zeitung „Volksstimme“ schwebe zur Zeit ein Verfahren wegen Beleidigung durch die Presse, begangen durch Veröffentlichung eines s.g. „Hunnenbriefes“. Die Strafkammer des Landgerichts in Frankfurt am Main habe am 29. August 1901 beschlossen, zunächst den sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten August Bebel (1840–1913) als Zeugen zu vernehmen.

Bei den sogenannten Hunnenbriefen handelt es sich um Briefe deutscher Soldaten aus China, die von schweren Ausschreitungen und barbarischem Verhalten der westlichen Soldaten im Rahmen der Niederschlagung des Boxeraufstands berichteten. Der Begriff, der von der sozialdemokratischen Presse im Herbst 1900 geprägt wurde, nimmt eine Passage aus der Rede Kaiser Wilhelms vom 27. Juli 1900 bei der Verabschiedung der nach China reisenden deutschen Soldaten auf: Wer Euch in die Hände fällt, sei Euch verfallen! Wie vor tausend Jahren die Hunnen unter ihrem König Etzel sich einen Namen gemacht, der sie noch jetzt in Überlieferung und Märchen gewaltig erscheinen lässt, so möge der Name Deutscher in China durch Euch auf tausend Jahre in einer Weise betätigt werden, dass niemals wieder ein Chinese wagt, einen Deutschen auch nur scheel anzusehen. Dabei spielt der Kaiser auf die literarische Figur des Etzel im mittelhochdeutschen Nibelungenlied an, der als Hunnenkönig als mächtigster Herrscher der Welt gilt und der von Kriemhild für ihre Rachepläne benutzt wird. Die Figur des Etzel ist inspiriert durch die historische Persönlichkeit des Hunnenkönigs Attila (?-453), der von 434 bis zu seinem Tod den Kriegerverband der Hunnen anführte und in mehreren Kriegszügen gegen das Oströmische und das Weströmische Reich kämpfte.

August Bebel hatte am 19. November 1900 im Deutschen Reichstag vor den Folgen der kaiserlichen Rede gewarnt.
(OV/KU)

Belege
  • HeBIS Thomas Klein (Hrsg.), Die Zeitungsberichte des Regierungspräsidenten in Wiesbaden an Seine Majestät 1867–1918 / [Hessische Historische Kommission Darmstadt ...]. Hrsg. und eingel. von Thomas Klein, Teil 2: 1891–1918, Darmstadt u.a. 1996, S. 878
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„August Bebel Zeuge vor dem Landgericht Frankfurt, 3. Oktober 1901“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3358> (Stand: 3.10.2022)
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